Temporärarbeitende

Eine saisonal schwankende Auftragslage und ein starrer Landesmantelvertrag, der wenig Flexibilität bei den Arbeitszeiten erlaubt, bringen es mit sich, dass Baumeister immer wieder auf Temporärarbeitende angewiesen sind. Einsatzbetriebe müssen allerdings penibel darauf achten, die Anforderungen an den Temporärarbeitenden richtig auszuschreiben, um  passende Mitarbeitende zu finden, welche die ihnen übertragenen Aufgaben in einer sicheren Art und Weise zu erfüllen vermögen. Denn, Temporärarbeitende die nicht den Anforderungen entsprechen, sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt.

Das Bauhauptgewerbe ist eine Branche, die starken saisonalen Schwankungen unterliegt. Ist es zu kalt oder liegt zu viel Schnee, kann nicht gebaut werden. Andererseits kann es vorkommen, dass Bauaufträge kurzfristig akquiriert werden und deshalb auf einmal ein erhöhter Personalbedarf entsteht. Daher macht es für die Bauunternehmen Sinn, ihren Personalbestand entsprechend der Arbeitsauslastung zu planen und Spitzen mit Temporärarbeitenden aufzufangen. Dies nicht zuletzt auch, weil der Landesmantelvertrag bezüglich der Arbeitszeiten zu starr ist.

Während des zweiten und dritten Quartals des Kalenderjahres steigt in der Bauwirtschaft im Regelfall die Arbeitslast. Dies ist somit auch der Zeitpunkt, wenn die eigenen Mitarbeiter nicht mehr ausreichend sind, die anfallenden Tätigkeiten zu erledigen. Während dieser Zeit beschäftigen die Bauunternehmen vermehrt Temporärarbeitende um mit der Auslastung klar zu kommen. Die Unfallstatistik über die letzten Jahre zeigt, dass bei Unfällen, die in dieser Zeit auftraten, mehr Temporärarbeitende beteiligt waren, als Festangestellte.

Dies hat vor allem damit zu tun, dass Temporärarbeitende oftmals nicht über dieselben Kenntnisse bezogen auf die Arbeitstätigkeit, die Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel oder über die Arbeitsumgebung verfügen. Diese fehlenden Kenntnisse setzt sie einer erhöhten Gefährdung aus.

Auch bei kurzeitlichen Arbeitsverhältnissen ist es wichtig, dass die Personalverantwortlichen der Bauunternehmen die Stellenbesetzungen sorgfältig planen. Der Personalverleiher muss die genauen Anforderungen an das Profil des gesuchten Temporärarbeitenden kennen, damit nur die Personen vermittelt werden, die zur sicheren Erledigung der anfallenden Aufgaben am besten geeignet sind. Es ist zudem zwingend darauf zu achten, dass die Temporärarbeitenden über die notwendige persönliche Schutzausrüstung verfügen.

Die Aufgaben und Pflichten bezogen auf Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz müssen zwischen dem Bauunternehmen (Einsatzbetrieb) und dem Personalverleiher klar geregelt sein. Das Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA hat zu diesem Zweck ein Merkblatt und eine Checkliste in Zusammenarbeit mit der Suva und dem Verband der Personaldienstbranche entwickelt und publiziert.

 

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Susanna Vanek

Redaktorin / Spezialistin Kommunikation

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