Teuerungszuschläge auf Baumaterial Ausserordentliche Teuerung als Folge der Pandemie und der Sanktionen gegen Russland Mittwoch, 9.3.2022 | 13:49 ... Schweizerischer Baumeisterverband Technik & Betriebswirtschaft Kalkulation Teuerungszuschläge auf Baumaterial 1 SITUATION Seit Beginn des vergangenen Jahres liegt eine ausserordentliche Teuerungssituation als Folge der Pandemie vor. Diese Situation verschärft sich nun durch die weltweiten Sanktionen gegen Russland. Die Preise für Erdöl und Erdgas sind unmittelbar gestiegen. Sie dürften vorübergehend auf hohem Niveau bleiben, bis sich die Weltkonjunktur deswegen etwas abkühlt oder andere Lieferanten ihr Angebot ausweiten. Besonders betroffen sind zurzeit bituminöse Produkte und Stahl. Lieferschwierigkeiten bei weiteren Baumaterialien könnten sich verschärfen, wodurch sich ihre Preise und Verfügbarkeit weiter unvorteilhaft entwickeln würden. Jene Baustoffe, die zu einem grossen Teil aus dem Ausland importiert werden, dürften auf einem hohen Preisniveau auf absehbare Zeit verharren, zumindest bis sich ein Ende der Sanktionen abzeichnet. 2 DRINGENDE EMPFEHLUNGEN Anzeigepflicht wahrnehmen: Sind laufende Werkverträge von der aktuellen Situation betroffen, ist es unerlässlich, den Bauherrn unverzüglich darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen (Art. 25, SIA 118). Dieses Schreiben sollte auf postalischem Weg (A-Post Plus) erfolgen. Entsprechende Textbausteine für ein Schreiben finden Sie unter diesem Link Grundsätzlich sollten keine Werkverträge ohne Teuerungsvergütung abgeschlossen werden, wenn Materialien mit hohen Preisschwankungen betroffen sind. Das Beharren auf Teuerungsausschlüssen durch Ausübung von Nachfragemacht könnte aufgrund der aktuellen, ausserordentlichen Lage gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Bei Festpreisverträgen sind Globalpreise (SIA 118, Art. 40) anstatt Pauschalpreise zu vereinbaren. Für die Teuerungsvergütung sollte das Verfahren nach Mengennachweis vereinbart werden. Grund: die auf KBOB-Indizes basierten Verfahren wie z.B. der Produktionskostenindex PKI (SIA 123) oder die Gleitpreisformel GPF (SIA 122), können die aktuelle Marktsituation voraussichtlich nicht korrekt abbilden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Beratung Technik und Betriebswirtschaft gerne zur Verfügung: Hotline: +41 58 360 76 50, [email protected] Über den Autor Loris Bonaglia Leiter Technik & Betriebswirtschaft [email protected] Artikel teilen [adrotate banner="75"]
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