Vor einer Einigung im Bauhauptgewerbe

Nach neun Verhandlungsrunden haben sich Baumeister und Gewerkschaften auf einen neuen Landesmantelvertrag geeinigt. Der Abschluss auf dem Bau ist wichtig für die ganze Schweizer Wirtschaft.

Nach neun Verhandlungsrunden haben sich Baumeister und Gewerkschaften auf einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) geeinigt. Die Delegiertenversammlung des SBV wird am 13. Januar 2023 über die Zustimmung zur Vereinbarung befinden. Der Abschluss auf dem Bau ist wichtig für die ganze Schweizer Wirtschaft.

Die Verhandlungen dauerten bis weit nach Mitternacht, bis sich die Delegationen des SBV und der Gewerkschaften in den frühen Morgenstunden des 29. November 2022 einigten. Es war ein Kraftakt und erforderte von beiden Seiten den Willen, die Verhandlungen mit einem Ergebnis abzuschliessen. Per 1. Januar 2023 gewähren die Baumeister eine Lohnerhöhung von 150 Franken/Monat auf Effektivlöhne und 100 Franken/Monat auf Mindestlöhne. Im Gegenzug erhalten die Bauunternehmen mehr Gestaltungsraum bei der Arbeitszeit, insbesondere bei Schlechtwetter.

Verpasste Chance

Seitens der Baumeister wurden die Verhandlungen von Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident des SBV, geführt: „Vor jeder Verhandlung stehen wir vor der Frage: Wollen wir neue Wege gehen oder setzen wir auf eine bewährte Tradition?“ Im aktuellen Umfeld boten die Gewerkschafter nur Hand für eine kurzfristige Lösung. Nach der Einschätzung von Lardi haben die Gewerkschaften verpasst, die Arbeitszeitregelungen den heutigen individualisierten Ansprüchen anzupassen. Die Baumeister hatten ein praxistaugliches Modell mit klaren Vorteilen auch für die Arbeitnehmenden vorgeschlagen. Mit ihrer fundamentalen Opposition haben die Gewerkschaften diese Modernisierung verhindert. Immerhin haben sie einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zugestimmt, die das Thema vorantreiben soll.

Gut für den Bau, gut für die Schweiz

„Im letzten Jahrzehnt haben wir vergessen, was Teuerung ist“ analysiert der SBV-Zentralpräsident. „Durch den Teuerungsschub zeigte sich dieses Jahr ein grosser Unterschied zwischen nominaler und reeller Lohnerhöhung.“ Zum einen wollten die Baumeister die Kaufkraft ihrer Belegschaft erhalten, zum anderen verhindern, dass eine zu starke Lohnerhöhung zu einer Lohn-/Preis-Spirale führt. „Mit einer generellen Lohnerhöhung unterhalb der effektiven Teuerung haben wir ein gutes Gleichgewicht gefunden.“

Der LMV hat über den Bau hinaus eine grosse Bedeutung für die gesamte Wirtschaft.

Indem der neue LMV mehr Flexibilität und Sicherheit bringt, stärkt er die gesamte Baubranche und sorgt für geordnete Arbeitsbedingungen für mehr als 80‘000 Arbeitnehmende. „Der LMV hat über den Bau hinaus eine grosse Bedeutung für die gesamte Schweizer Wirtschaft“, erklärt Lardi. Die Bauwirtschaft ist mit knapp 10% des BIP eine der bedeutendsten Branchen und bietet flächendeckend gut bezahlte Arbeitsplätze. Gerade in den Rand- und Berggebieten sind solche Jobs von grosser Bedeutung.

Ein pragmatischer Kompromiss

Angesichts der getrübten Konjunkturaussichten ist Planungssicherheit für alle wichtig. Dafür waren Baumeister und Gewerkschaften zu einem Kompromiss bereit. So war denn der Verzicht auf beidseitige Maximalforderungen die Voraussetzung für einen neuen LMV. „Wir hatten uns in den Verhandlungen für mehr Flexibilität eingesetzt. Auch wenn wir weniger erhalten haben als erhofft, ist der Abschluss wichtig für die Bauwirtschaft“, resümiert SBV-Zentralpräsident Lardi. „Der neue LMV sorgt in den nächsten drei Jahren für geregelte Marktverhältnisse. Das sorgt für gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer und schützt vor Lohndumping.“

Noch stehen Schritte aus.

Dem neuen LMV bereits zugestimmt haben die Gewerkschafter an ihren Berufskonferenzen. Bei den Baumeistern wird die Delegiertenversammlung am 13. Januar 2023 über die Zustimmung zur Vereinbarung befinden. Bei einer Annahme tritt der Vertrag rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft. Ausstehend ist letztlich noch die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat.

Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Landesmantelvertrags:

  • Erhöhung der monatlichen Effektivlöhne um 150 Franken
  • Erhöhung der monatlichen Basislöhne (= Mindestlöhne) um 100 Franken
  • Dreijährige Vertragsdauer
  • Anpassung Arbeitszeitmodell:
    • Abrechnungsperiode neu vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres
    • Unveränderte Jahresarbeitszeit von 2‘112 Stunden und Wochenarbeitszeit von 48 Stunden
    • Überstunden: Wahlmöglichkeiten zwischen Bandbreiten (Variante A: Bis plus 100 Stunden oder Variante B: minus 20/plus 80 Stunden)
    • Garantierte 5 Nullstundentage pro Jahr, regional können durch die PBK mehr vorgesehen werden
    • Möglichkeit 49. und 50. Stunde neu im Zeitsaldo vorzutragen. Zuschlag wird wie bisher ausbezahlt
    • Stundenweiser Ausgleich der Überstunden bei Hitze oder Schlechtwetter
  • Zehntägiger Vaterschaftsurlaub zu vollem Lohn
  • Erhöhung der Kilometerentschädigung für Privatfahrzeuge auf 0.70 Franken

Vorbehältlich der Zustimmung durch die Delegiertenversammlung des SBV am 13. Januar 2023.

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Thomas Staffelbach

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