Warum Hitzeschutz auf dem Bau nicht nur Chefsache ist «Wenn die Sonne brennt, hilft kein Jammern – nur Vorbereitung.» Michael Walz, Leiter QUS beim Baumeisterverband, erklärt, warum Hitzeschutz über Schattenplätze hinausgeht und wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden vor den wachsenden Risiken schützen. Montag, 11.8.2025 | 06:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitssicherheit BfA-Info Warum Hitzeschutz auf dem Bau nicht nur Chefsache ist «Wenn die Sonne brennt, hilft kein Jammern – nur Vorbereitung.» Michael Walz, Leiter QUS beim Baumeisterverband, erklärt, warum Hitzeschutz über Schattenplätze hinausgeht und wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden vor den wachsenden Risiken schützen. Herr Walz, wie gut sind Schweizer Baustellen aktuell auf heisse Sommertage vorbereitet?In den letzten Jahren haben die Hitzetage in der Tat zugenommen. Deshalb treffen Unternehmen und ihre Mitarbeitende zum Schutz vor der Hitze wirkungsvolle Massnahmen zur Abkühlung und Erholung in den Pausen.Welche Hitzeschutzmassnahmen haben sich auf den Baustellen am besten bewährt?Es gibt nicht die Baustelle. Die Schweiz unterscheidet sich rein topografisch sehr stark. Daher macht es keinen Sinn, nach der besten Massnahme zu suchen. Individuelle Lösungen, welche auf die Region, Umgebung und die Art des Projekts abgestimmt sind, haben die grösste Wirkung. Die Gemeinden können zum Beispiel festlegen, dass am Morgen schon früher mit der Arbeit begonnen werden kann.Wo sehen Sie die grössten Herausforderungen beim Umsetzen von Hitzeschutzmassnahmen in der Schweiz? Ist es eher eine Frage der Kosten oder der Akzeptanz?Es geht um die Mitverantwortung aller Beteiligten, insbesondere auch um die Haltung der Bauherrschaft gegenüber den Bauunternehmen und deren Mitarbeitenden. Denn Bauherren und deren Projektverfasser können wirkungsvolle Massnahmen bei Hitze einplanen und ausschreiben. Damit übernehmen sie Mitverantwortung im Kontext der Arbeitssicherheit und leisten einen aktiven Beitrag. Damit entfällt die Diskussion über allfällige Mehrkosten für die Umsetzung von wirkungsvollen Massnahmen bei Hitze.Welche Rolle spielt dabei die Zusammenarbeit zwischen Bauleitung, Polieren und Arbeitnehmenden?Die transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen diesen Personen ist entscheidend. Die Mitverantwortung tragen nicht nur die Arbeitgeber und Bauherren. Die Mitarbeitenden selbst stehen in der gleichen Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und sich vor der Einwirkung der Hitze zu schützen, die ihnen zur Verfügung gestellten Hilfsmittel einzusetzen und eingerichtete Schattenplätze für die Pausen zu nutzen. Dies regelt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) in Art. 11.Wie werden Bauunternehmen in der Schweiz motiviert oder verpflichtet, in den Hitzeschutz zu investieren? Welche Rolle spielen gesetzliche Vorgaben oder Empfehlungen von Suva oder dem SBV?Die Arbeitgeber sind gemäss Arbeitgebergesetz verpflichtet, den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden sicherzustellen. Die SUVA stellt Richtlinien als Orientierungshilfe zum Thema Hitzeschutz bereit. Wenn Bauarbeiten aufgrund von Hitzewellen durch einen angepassten Arbeitsrhythmus verlangsamt oder sogar verzögert werden, weil ganze Arbeitsschritte unterbrochen werden müssen, sollte es für Bauherren selbstverständlich sein, die Fristen ohne Nachteile für die Unternehmen und deren Mitarbeitenden zu verlängern. Heute werden die Bestimmungen der SIA-Norm 118 in Bezug auf die Bestimmungen zur Fristerstreckung und Konventionalstrafe in den Werkverträgen aber oftmals wegbedungen. Damit werden wetterbedingte Risiken auf Unternehmen und ihre Mitarbeitenden abgewälzt. Das ist für den SBV natürlich nicht akzeptabel.Der SBV ist am «Runden Tisch Hitze» vertreten. Was ist das genau?Der Runde Tisch, an dem nebst Baumeisterverband und Gewerkschaften auch wichtige Bauherrenvertretungen wie KBOB, SBB, Astra. IPB, Entwicklung Schweiz sowie das Seco und die Suva teilnehmen, arbeitet zusätzlich zu all den Schutzkonzepten auf den Baustellen an gemeinsamen, praktikablen Lösungen.Mitte Mai einigte sich der Runde Tisch in einem Konsultativentscheid darauf, eine Regelung in der Baustellenverordnung (BauAV), in einer Empfehlung der KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) und der IPB (Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren) sowie in der SIA 118-Vertragsnorm für das Schweizerische Bauwesen zu verankern. Der Runde Tisch von Bauherren und Sozialpartnern muss sich zum Gesundheitsschutz verpflichten. Die Politik sollte nun dringend dasselbe Signal aussenden. Autorin: Heidi Bacchilega Weitere Quellen BfA-Webbeiträge: Schatten braucht Planung Sicher arbeiten unter der Sonne Mit den richtigen Massnahmen macht Arbeiten im freien auch bei hohen Temperaturen noch Spass BfA-Info: Schutz gegen Hitzeschläge und UV-Strahlung Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband kommunikation@baumeister.ch Artikel teilen
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