Wichtiger Ständeratsentscheid: AHV-Nummer soll GAV-Kontrollen erleichtern Mittwoch, 10.6.2020 | 08:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Politik & Medien Medienmitteilungen Wichtiger Ständeratsentscheid: AHV-Nummer soll GAV-Kontrollen erleichtern Organe, welche das Einhalten von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren, sollen künftig die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen können. Diesen wichtigen Entscheid hat am Mittwoch der Ständerat gefällt. Profitieren würde auch ISAB. Ein wichtiges Anliegen der Baubranche wurde in der Sommersession vom Ständerat ohne Opposition gutgeheissen: Auch Organe, welche das Einhalten von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren, sollen künftig die AHV-Nummer nutzen können. Der Ständerat plädiert dafür, das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bei der aktuellen Gesetzesrevision in diesem Sinne zu ergänzen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. Im Mittelpunkt der laufenden AHV-Gesetzesrevision stehen neue Bestimmungen über die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator ausserhalb der AHV. Der SBV hat in seiner Vernehmlassungsantwort die Stossrichtung der angestrebten Gesetzesänderungen begrüsst, jedoch bemängelt, dass der Bundesrat den GAV-Kontrollorganen auf Baustellen und in anderen Wirtschaftszweigen dieses Recht nicht einräumen wollte. Grosser Effizienzgewinn Ein zentrales Problem stellt bei den GAV-Kontrollen heute jeweils die eindeutige Identifizierung der Arbeitnehmenden dar, vor allem wenn diese komplexe und/oder mehrere Vor- und Nachnamen tragen. Die Verwendung der AHV-Nummer würde für den gesamten Kontrollprozess von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen einen entscheidenden Effizienz- und auch Effektivitätsgewinn bringen. Profitieren würde insbesondere das Baukontrollsystem ISAB der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Bauhauptgewerbes sowie des Ausbaugewerbes. Über den Autor Matthias Engel matthias.engel@baumeister.ch Artikel teilen
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