Wohnungsnot bekämpfen: Jetzt handeln statt verzögern Dienstag, 1.7.2025 | 09:34 ... Schweizerischer Baumeisterverband News Wohnungsnot bekämpfen: Jetzt handeln statt verzögern Die Schweiz steht vor einer wachsenden Wohnungsnot: 2025 werden voraussichtlich nur rund 42 000 statt der benötigten 50 000 neuen Wohnungen gebaut. Die Leerstandsquote ist in vielen Regionen kritisch tief, was zu steigenden Mieten führt. Eine Studie des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) bestätigt den Handlungsbedarf betr. Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren und Reduktion der Einsprachen. Diese Erkenntnisse bestärken den Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) in seiner Überzeugung, dass gesetzliche Reformen der wichtigste Hebel zur Bekämpfung der Wohnungsnot sind.Wohnungsbau hinkt dem Bedarf hinterherTrotz einer leichten Erholung der Bautätigkeit im Wohnungsbau reicht die Zahl der neu erstellten Wohnungen gemäss Angaben des Bundes nicht aus, um die wachsende Nachfrage zu decken. Das Neuangebot dürfte dieses Jahr 20 Prozent unter dem Neubedarf liegen. Die Folge: Der Wohnraum wird knapper, Mieten steigen – vor allem in den Städten. Studie des BWO bestätigt HandlungsbedarfAm 1. Juli 2025 hat das Bundesamt für Wohnen (BWO) eine neue Studie zu den Ursachen der langen Baubewilligungsverfahren und der steigenden Zahl von Einsprachen veröffentlicht. Die Studie zeigt auch Lösungsansätze auf. Die Erkenntnisse bestätigen, was der SBV seit Langem fordert: Wir brauchen gesetzliche Reformen, um die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen und unnötige Einsprachen zu verhindern oder rascher zu behandeln. Diverse Vorstösse im nationalen Parlament verfolgen genau diese Ziele und werden von einer breiten politischen Mehrheit unterstützt. Der SBV setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung dieser Massnahmen jetzt in Angriff genommen wird. Nur so können Investitionen ausgelöst, Planungs- und Rechtssicherheit hergestellt und dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Konkret fordert der SBV: Schnellere Planungs- und Bewilligungsverfahren Beschleunigung von Planungs- und Baubewilligungsverfahren Einsprachen auf schützenswerte eigene Eigeninteressen beschränken Missbräuchliche Einsprachen eindämmen (z. B. durch Gebühren oder Schadenersatzpflicht bei Verzögerungen) 2 .Angepasste raumplanerische Grundlagen: Höhere Ausnützungsziffern (bspw. + 2 Stockwerke) Kleinere Grenzabstände Mehr Mischzonen für Wohnen und Arbeiten 3. Transparente Interessenabwägung zwischen Wohnungsbau und Denkmalschutz: Wohnungsbau bei der Interessenabwägung mindestens gleich stark gewichten wie Denkmalschutz Direktanwendung des ISOS auf jene bundesrechtliche Bewilligungsverfahren beschränken, die einen direkten Zusammenhang mit dem Ortsbildschutz haben Grundlegende Interessensabwägung zwischen ISOS und Verdichtung (zusätzlicher Wohnraum) bereits im Richtplan bzw. in der Bau- und Zonenordnung Der SBV ist überzeugt, dass es in diesen Punkten nun zügig vorwärtsgehen kann und muss. Wir danken dem BWO für seine rasche und lösungsorientierte Arbeit – und erwarten nun rasche politische und gesetzliche Umsetzungen. Die Zeit drängt. Die Schweiz braucht mehr Wohnungen – jetzt. Über den Autor Susanna Vanek susanna.vanek@baumeister.ch Artikel teilen
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