Zuschläge elektronisch veröffentlichen

Um die Plattform simap.ch zu stärken, sollten alle Kantone dort nicht nur Ausschreibungen, sondern auch Zuschläge und Abbrüche pflichtgemäss veröffentlichen.

Um die Plattform simap.ch zu stärken, sollten alle Kantone dort nicht nur Ausschreibungen, sondern auch Zuschläge und Abbrüche pflichtgemäss veröffentlichen.

In den letzten 10 Jahren erfreut sich simap.ch, die Plattform für öffentliche Ausschreibungen, immer grösserer Beliebtheit. So ist etwa die Anzahl der Ausschreibungen auf dieser Plattform gestiegen. In allen Kantonen herrscht die Pflicht, Bauprojekte ab einer bestimmten Grösse auf simap.ch öffentlich auszuschreiben. Dieselbe Pflicht gilt aber nicht in allen Kantonen für Zuschläge und Abbrüche.

Es kommt nicht selten vor, dass zwar eine Ausschreibug auf simap.ch elektronisch veröffentlicht wird, der zugehörige Zuschlag jedoch nur im lokalen Amtsblatt veröffentlicht wird, teils sogar nur in der Printausgabe. Mit dem Ziel einer höheren Transparenz ruft der Schweizerische Baumeisterverband SBV alle Kantone aufgerufen, die Pflicht einzuführen, auch Zuschläge auf simap.ch zu veröffentlichen.

Denn ohne dieses Vorwissen könnte bei Betrachtenden dieser Grafik der Eindruck entstehen, dass in manchen Kantonen nur 10 bis 20 Prozent aller Ausschreibungen überhaupt einen Zuschlag erhalten würden. Diese Erfolgsquote wird sicherlich unterschätzt. Gleichwohl scheint es jedoch einen Zusammenhang zu geben: Je mehr Projekte in einem Kanton ausgeschrieben werden, desto geübter sind die Vergabestellen und desto mehr Ausschreibungen enden erfolgreich mit einem Zuschlag. Aus Sicht des SBV wäre es sehr wünschenswert, wenn alle Kantone ihre Zuschläge und Abbrüche auch auf simap.ch veröffentlichen würden.

Elektronisch publizierte Erfolgsquote schwankt erheblich zwischen Kantonen

Über den Autor

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Luiza Maria Maniera

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