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Eidgenössische Prüfungen im Bauhauptgewerbe

Berufsprüfung für Baupolier/in

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Maurerin/Maurer, als Bauwerktrennerin/ Bauwerktrenner oder aus dem Berufsfeld Verkehrswegbau oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation im Bauhauptgewerbe verfügt und nach dessen Erwerb mindestens fünf Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe, wovon mindestens zwei Jahre in einer Führungsfunktion vorweisen kann;

oder

b) über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation verfügt und nach dessen Erwerb mindestens sechs Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe, wovon mindestens zwei Jahre in einer Führungsfunktion vorweisen kann;

oder

c) über den Abschluss einer Berufsprüfung, einer höheren Fachprüfung, einer eidgenössisch anerkannten höheren Fachschule, einer Fachhochschule oder einer Universität verfügt und nach dessen Erwerb zusätzlich mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer Führungsfunktion auf Baustellen im Bauhauptgewerbe vorweisen kann.

Prüfungstermine Baupolier/in 2024 (Deutsche Schweiz)

Informationen Daten
Prüfung: zwischen 3. und 12. Januar 2024 in Sursee
Anmeldeschluss: Ende Juli 2023
Zulassungsentscheid: Anfang Oktober 2023
Prüfungsprogramm: Mitte November 2023
Fachausweisübergabe: 22. März 2024 in Sursee
Weitere Termine: Im Informationsblatt «Eidg. Baupolier-Prüfung 2024» im Download
Kontakt: Bildung Schweizerischer Baumeisterverband
Prüfungssekretariat
Weinbergstrasse 49
8042 Zürich
Tel. +41 58 360 76 99
[email protected]

Prüfungstermine Baupolier/in 2024 (Deutsche Schweiz)

Informationen Prüfung:
Daten zwischen 3. und 12. Januar 2024 in Sursee
Informationen Anmeldeschluss:
Daten Ende Juli 2023
Informationen Zulassungsentscheid:
Daten Anfang Oktober 2023
Informationen Prüfungsprogramm:
Daten Mitte November 2023
Informationen Fachausweisübergabe:
Daten 22. März 2024 in Sursee
Informationen Weitere Termine:
Daten Im Informationsblatt «Eidg. Baupolier-Prüfung 2024» im Download
Informationen Kontakt:
Daten Bildung Schweizerischer Baumeisterverband
Prüfungssekretariat
Weinbergstrasse 49
8042 Zürich
Tel. +41 58 360 76 99
[email protected]
Informationsblatt eidg. Baupolier Prüfung 2024

Informationsblatt eidg. Baupolier Prüfung 2024

Merkblatt zur elektronischen Anmeldung für die eidg. Baupolier-Prüfung 2024

Merkblatt zur elektronischen Anmeldung für die eidg. Baupolier-Prüfung 2024

Zahlung der Gebühren für eidg. Baupolier Prüfung 2024

Zahlung der Gebühren für eidg. Baupolier Prüfung 2024

Vorlage Arbeitsbestätigung

Vorlage Arbeitsbestätigung

Erfolgreiche Absolventen der Bau-Polierprüfung 2023

Erfolgreiche Absolventen der Bau-Polierprüfung 2023

Erfolgreiche Absolventen der Bau-Polierprüfung 2022

Erfolgreiche Absolventen der Bau-Polierprüfung 2022

Bauführer/in

Systemwechsel und neue höhere Fachprüfung

Systemwechsel höhere Fachschule - höhere Fachprüfung

Informationsblatt

Neue eidg. höhere Fachprüfung Bauführer/in ab 2026

Informationsblatt

Höhere Fachprüfung für dipl. Baumeister/in

Prüfung 2023 (Deutschschweiz)

Zur Prüfung zugelassen wird, wer

a) den Titel Techniker/in HF Bauführung, Ingenieur/in FH, Architekt/in FH oder Bauingenieur/in ETH, Architekt/in ETH tragen darf (oder eine gleichwertige Ausbildung besitzt) und drei Jahre Praxis als Bauführer/in in einer Bauunternehmung nachweist;

oder

b) wer den eidg. Fachausweis als Bau-Polier/in, Bauwerktrenn-Polier/in oder Verkehrswegbau-Polier/in besitzt und fünf Jahre Praxis als Bauführer/in in einer Bauunternehmung nachweist;

oder

c) wer ein eidg. Fähigkeitszeugnis im Bauhauptgewerbe besitzt und sechs Jahre Praxis als Bauführer/in in einer Bauunternehmung nachweist

und

d) die erforderlichen Atteste der Modulabschlüsse bzw. deren Gleichwertigkeitsbestätigungen gemäss Ziffer 3.32 der Prüfungsordnung vorlegen kann.

Prüfungstermine Höhere Fachprüfung für dipl. Baumeister

Informtionen Daten
Prüfung: vom 28. bis 30. August 2023 in Sursee
Anmeldeschluss: 31. März 2023
Zulassungsentscheid: Ende April 2023
Prüfungsprogramm: Mitte Juli 2023
Diplomfeier 3. November 2023 in Sursee
Weitere Termine: Unter «Informationen zur Prüfung 2023» im Download
Kontakt Bildung Schweizerischer Baumeisterverband
Prüfungssekretariat
Weinbergstrasse 49
8042 Zürich
Tel. +41 58 360 76 99
[email protected]

Prüfungstermine Höhere Fachprüfung für dipl. Baumeister

Informtionen Prüfung:
Daten vom 28. bis 30. August 2023 in Sursee
Informtionen Anmeldeschluss:
Daten 31. März 2023
Informtionen Zulassungsentscheid:
Daten Ende April 2023
Informtionen Prüfungsprogramm:
Daten Mitte Juli 2023
Informtionen Diplomfeier
Daten 3. November 2023 in Sursee
Informtionen Weitere Termine:
Daten Unter «Informationen zur Prüfung 2023» im Download
Informtionen Kontakt
Daten Bildung Schweizerischer Baumeisterverband
Prüfungssekretariat
Weinbergstrasse 49
8042 Zürich
Tel. +41 58 360 76 99
[email protected]
Informationen zur Prüfung 2023

Informationen zur Prüfung 2023

Merkblatt zur Anmeldung an die Prüfung

Merkblatt zur Anmeldung an die Prüfung

Rechnungsformular HFP Baumeister

Rechnungsformular HFP Baumeister

Prüfungsordnung Baumeister

Prüfungsordnung Baumeister

Wegleitung Baumeister
Erfolgreiche Absolventen der Baumeisterprüfung 2022

Erfolgreiche Absolventen der Baumeisterprüfung 2022

Erfolgreiche Absolventen der Baumeisterprüfung 2021

Bundesbeiträge

Der Bund unterstützt seit 2018 alle Teilnehmenden an Vorbereitungskursen auf die eidg. Prüfungen für Poliere, Baumeister sowie weitere Berufstitel unter Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen finanziell.

Als beitragsberechtige Vorbereitungskurse im Bauhauptgewerbe gelten die Ausbildungen Bau-Polier/in, Strassenbau-Polier/in, Gleisbau-Polier/in, Grundbau-Polier/in, Baumeister/in, Bautenschutzfachmann/frau, Baustoffprüfer/in, Sprengfachmann/frau und Handwerker/in in der Denkmalpflege. Auch Vorarbeiterausbildungen gelten als Teil der Vorbereitungskurse auf die eidg. Polierprüfungen und sind beitragsberechtigt, wenn im Anschluss die Polierprüfung abgelegt wird.

Bitte beachten Sie:

  • Damit die Bundesbeiträge eingefordert werden können, müssen die Kurskosten zwingend vom Teilnehmenden bezahlt werden.
  • Die Beiträge werden erst nach der Teilnahme an der eidg. Prüfung ausbezahlt.
  • Trotz Bundesunterstützung können die Entschädigungen vom Parifonds Bau weiterhin in Anspruch genommen werden.

Wie gehe ich als Arbeitgeber vor?

Der SBV empfiehlt den Abschluss einer Weiterbildungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer.

Weitere Informationen:

Allgemeine Fragen zur Finanzierung:

Christian Schärer, Bereich Bildung, Leiter Höhere Berufsbildung,

Tel. +41 58 360 76 95, [email protected]

Fragen zur Muster-Weiterbildungsvereinbarung:

Rechtsdienst SBV, Tel. + 41 58 360 76 76, [email protected]

Weitere Informationen zur Finanzierung «Höhere Berufsbildung»
Aus- und Weiterbildungsvereinbarung - MIT Subjektfinanzierung des Bundes
Merkblatt zur Aus- und Weiterbildungsvereinbarung

Ausführliche Infos und Dokumente

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