Als beitragsberechtige Vorbereitungskurse im Bauhauptgewerbe gelten die Ausbildungen Bau-Polier/in, Strassenbau-Polier/in, Gleisbau-Polier/in, Grundbau-Polier/in, Baumeister/in, Bautenschutzfachmann/frau, Baustoffprüfer/in, Sprengfachmann/frau und Handwerker/in in der Denkmalpflege. Auch Vorarbeiterausbildungen gelten als Teil der Vorbereitungskurse auf die eidg. Polierprüfungen und sind beitragsberechtigt, wenn im Anschluss die Polierprüfung abgelegt wird.
Bitte beachten Sie:
- Damit die Bundesbeiträge eingefordert werden können, müssen die Kurskosten zwingend vom Teilnehmenden bezahlt werden.
- Die Beiträge werden erst nach der Teilnahme an der eidg. Prüfung ausbezahlt.
- Trotz Bundesunterstützung können die Entschädigungen vom Parifonds Bau weiterhin in Anspruch genommen werden.
Wie gehe ich als Arbeitgeber vor?
Der SBV empfiehlt den Abschluss einer Weiterbildungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer.
Weitere Informationen:
Allgemeine Fragen zur Finanzierung:
Christian Schärer, Bereich Bildung, Leiter Höhere Berufsbildung,
Tel. +41 58 360 76 95, [email protected]
Fragen zur Muster-Weiterbildungsvereinbarung:Rechtsdienst SBV, Tel. + 41 58 360 76 76, [email protected]