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Eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft ist die beste Voraussetzung für optimale Arbeitsverhältnisse. Der SBV vertritt als starke Arbeitgeberorganisation die Interesssen seiner Mitgliedunternehmen. Als SBV-Mitglied können Sie über die Vereinsorgane direkten Einfluss auf die Verhandlungspositionen und Verhandlungsergebnisse nehmen.
Löhne
Landesmantelvertrag 23
GAV Gleisbau
GAV FAR
LMV 2023 - 2025
Zusatzvereinbarung Lohn zum LMV 2025
Zusatzvereinbarung GAV Gleisbau 2025
Zusatzvereinbarung Baukadervertrag
Der SBV vertritt die Interessen seiner Mitgliedunternehmen auch im Bezug auf die Löhne im Bauhauptgewerbe. Er informiert seine Mitglieder regelmässig über die Resultate der Lohnverhandlungen mit den Gewerkschaften sowie über die Anpassungen der Basislöhne im Landesmantelvertrag.
Erläuterungen zur Lohnzone 2025
Erläuterungen zu den Lohnklassen
Untertagbau Erläuterungen zur Lohnklasse und Lohnzone Art. 20 f. Anh. 12
Gesamtarbeitsverträge GAV
Landesmantelvertrag LMV
(in Franken im Monat bzw. in der Stunde)
(in Franken pro Monat bzw. Stunde)
Für alle dieser Zusatzvereinbarung unterstehenden Betriebe und Baustellen gelten in Abweichung von Art. 41 LMV im Minimum die folgenden Basislöhne:
Berechnung des Stundenlohns: 12 x Monatslohn / 2030 Stunden
Mit der Vereinbarung über den LMV für das Schweizerische Bauhauptgewerbe werden die Lohnanpassungen 2023 geregelt.
Änderungen am Arbeitszeitmodell LMV 2023 inkl. Übergangsregelung AKZ
LMV 2023 Checkliste
LMV 2025 FAQ zu den Lohnerhöhungen
Zusatzvereinbarung 2017 und Parifonds
Eine wichtige Voraussetzung für optimale Arbeitsverhältnisse in den Unternehmen ist eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft. Dafür steht der SBV ein. Als starke Arbeitgeberorganisation verhandelt er mit den Gewerks...
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CHF 10.00
Das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Gleisbau konnte erfolgreich abgeschlossen werden: Der Bundesrat hat die materiellen Änderungen im GAV per 1. März 2023 für allgemeinverbindlich erklärt. Für VSG-Mitglieder gelten die materiellen Änderungen bereits seit dem 1. Januar 2023.
Bundesratsbeschlüsse und Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für den Gleisbau
Das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Gleisbau konnte erfolgreich abgeschlossen werden: Der Bundesrat hat die materiellen Änderungen im GAV per 1. Juni 2019 für allgemeinverbindlich erkl...
Beitragserhöhungen per 1. April 2025:
Zusätzlich wurden leistungsseitige Massnahmen vereinbart, welche per 1. Juli 2025 in Kraft treten:
Wichtiges von A-Z
Haben Sie Fragen rund um Vertragssituationen oder im Bereich Sozialversicherungen? Die Erstberatung unseres Rechtsdienstes ist kostenlos. Weitere nützliche Hilfe finden Sie hier.
Consimo Rechtsdienst SBV Stiftung FAR
Zusatzvereinbarung XIII GAV FAR
Merkblatt Sicherungsmassnahmen GAV FAR 2025