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Landes­man­tel­ver­trag

Wir stehen zur Sozi­al­part­ner­schaft und verhan­deln als starke Arbeit­ge­ber­or­ga­ni­sa­tion mit den Gewerk­schaf­ten über den Landes­man­tel­ver­trag (LMV).

Für eine starke Schwei­zer Bauwirt­schaft.

Auf Antrag der Sozi­al­part­ner hat der Bundes­rat Anfang April die Allge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung (AVE) des Landes­man­tel­ver­trags (LMV) für das Bauhaupt­ge­werbe (Wieder­in­kraft­set­zung und Ände­run­gen vom 6. April 2023) verab­schie­det. Damit wird der Geltungs­be­reich der zwischen dem SBV und den Gewerk­schaf­ten Unia und Syna ausge­han­del­ten Verein­ba­run­gen auf alle Arbeit­neh­men­den und Arbeit­ge­ber des Bauhaupt­ge­wer­bes in der Schweiz ausge­dehnt. Die AVE stellt gleich lange Spiesse für alle Baufir­men sicher und verhin­dert Lohn­dum­ping. Der Bundes­rats­be­schluss tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezem­ber 2025.

Für Bauar­bei­ter

Uns Baumeis­tern ist es ein Anlie­gen, Sie als Bauar­bei­te­rin­nen und Bauar­bei­ter direkt zu infor­mie­ren und mit Ihnen im Austausch zu sein.

Für Baumeis­ter

Wir verhan­deln für unsere Mitglied­un­ter­neh­men für opti­male Rahmen­be­din­gun­gen und für eine starke Bauwirt­schaft einen zukunfts­ge­rich­te­ten Landes­man­tel­ver­trag.

Doku­mente

Wir setzen uns in den LMV-Verhand­lun­gen für eine starke und zukunfts­ge­rich­tete Bauwirt­schaft ein.

Aktuell

Dienstag, 30.5.2023

Schutzmassnahmen sind auch eine persönliche Angelegenheit

Schutz­mass­nah­men sind auch eine persön­li­che Ange­le­gen­heit. Mitar­bei­ter müssen ihren Arbeit­ge­ber unter­stüt­zen und selber...

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