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Landesmantelvertrag

Wir stehen zur Sozialpartnerschaft und verhandeln als starke Arbeitgeberorganisation mit den Gewerkschaften über den Landesmantelvertrag (LMV).

Für eine starke Schweizer Bauwirtschaft.

Auf Antrag der Sozialpartner hat der Bundesrat Anfang April die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Landesmantelvertrags (LMV) für das Bauhauptgewerbe (Wiederinkraftsetzung und Änderungen vom 6. April 2023) verabschiedet. Damit wird der Geltungsbereich der zwischen dem SBV und den Gewerkschaften Unia und Syna ausgehandelten Vereinbarungen auf alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes in der Schweiz ausgedehnt. Die AVE stellt gleich lange Spiesse für alle Baufirmen sicher und verhindert Lohndumping. Der Bundesratsbeschluss tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Für Bauarbeiter

Uns Baumeistern ist es ein Anliegen, Sie als Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter direkt zu informieren und mit Ihnen im Austausch zu sein.

Für Baumeister

Wir verhandeln für unsere Mitgliedunternehmen für optimale Rahmenbedingungen und für eine starke Bauwirtschaft einen zukunftsgerichteten Landesmantelvertrag.

Dokumente

Wir setzen uns in den LMV-Verhandlungen für eine starke und zukunftsgerichtete Bauwirtschaft ein.

Aktuell

Dienstag, 16.1.2024

Ältere Arbeitnehmende werden sehr geschätzt

Aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels braucht die Baubranche die Arbeitskraft und das Wissen der älteren Arbeitnehmenden über 50 etwas dringender...

Anzeige über Arbeitsstörung/en

Streikmeldung LMV 22 D