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An Quartals-erhebungteilnehmen
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Der Schweizerische Baumeisterverband nimmt jeweils Stellung zu den für die Baubranche wichtigen politischen Geschäften und setzt sich als Gesamtvertreter für die Positionen der Baubranche ein.
Hier finden Sie den Rückblick auf die aktuelle Session des National- und Ständerates aus Sicht des Schweizerischen Baumeisterverbandes mit den für die Bauhauptunternehmen wichtigsten Traktanden.
Nationalrat
JA zu 25.4179 Unabhängigere Regulierungskostenschätzung (Motion)
Der Ständerat hat diese Motion bereits angenommen. Damit kein Interessenskonflikt für eine neue Regulierung besteht, sollte nicht mehr die für die neue Regulierung zuständige Behörde selbst deren Kosten abschätzen, sondern das Seco. Damit würde mehr Unabhängigkeit zu keinen Mehrkosten entstehen. Das Seco stellt bereits die methodischen Grundlagen für die anderen Behörden zur Verfügung, es ist folglich selbst kompetent genug, um die Kosten zu schätzen.
NEIN zu 24.4234 Verzicht auf das Kriterium der orts- oder quartierüblichen Mietzinse bei Wohnungsnot (Motion) (Vorstoss der Kategorie IV)
Der SBV lehnt die Motion ab. Das Kriterium der orts- oder quartierüblichen Mietzinse ist ein wesentlicher Teil des Systems zur Beurteilung, ob Mietzinse missbräuchlich sind. Der Aussage, dass deren Anwendung automatisch zu steigenden Mieten führt, widersprechen wir. Vergleichsmieten können einen Mietzinsanstieg auch dämpfen. Würde das Kriterium der orts- und quartierüblichen Mietzinsen bei Wohnungsmangel wegfallen, würde das die Missbrauchsbekämpfung verändern und deutlich verkomplizieren, was wiederum zu Mehrkosten im Wohnungswesen führen würde. Wichtiger ist, dass eine bessere statistische Basis zur Beurteilung von Vergleichsmieten geschaffen wird.
Die Motion wird im Rahmen der Kategorie IV behandelt.
NEIN zu 24.4590 Sektoruntersuchung einführen. Strukturelle Wettbewerbsprobleme lösen (Motion) (Vorstoss der Kategorie IV)
Der SBV lehnt die Motion ab. Die Weko würde ganze Branchen unter Generalverdacht stellen können. Mit diesem Instrument wird die Tür für willkürliche Behördenuntersuchungen und Anklagen geöffnet. Der öffentliche Eindruck wäre, dass sobald eine solche Untersuchung eröffnet wird, eine ganze Branche als kriminell gilt. Die Sektoruntersuchung ist ein sehr pauschales Instrument, mit dem die Behörden Druck auf Unternehmen ausüben können, selbst wenn sie sie gesetzeskonform verhalten.
JA zu 24.096 Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen) (Geschäft des Bundesrates)
Der SBV bevorzugt die Formulierung des Nationalrats, da nur diese sicherstellt, dass Mindestlöhne in Branchen mit einem allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag Vorrang vor kantonalen Bestimmungen haben. Nur so wird die Motion Ettlin umgesetzt, die Version des Bundesrats ist zu unverbindlich und gewährleistet nicht den geforderten Schutz der Sozialpartnerschaft. Ein solcher Anwendungsvorrang ist notwendig und verfassungskonform.
NEIN zu 25.3467 Errichtung eines Schweizer Staatsfonds zur Unterstützung der Infrastruktur und der Volkswirtschaft (Motion) (Vorstoss der Kategorie IV)
Der SBV teilt die Auffassung des Bundesrats, dass die von der Motion geforderte Auslagerung eines Teils der Währungsreserven in einen Staatsfonds einen Eingriff in die verfassungsmässige Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank darstellen und ihren geldpolitischen Handlungsspielraum einschränken würde. Darüber hinaus sehen wir aus Sicht des Verkehrsbereichs bei der Errichtung eines Schweizer Staatsfonds zur Unterstützung von Infrastruktur und Volkswirtschaft erhebliche Risiken: Unklare Finanzierungsmechanismen und mögliche politische Einflussnahme könnten die gezielte und effiziente Finanzierung von Verkehrsprojekten erschweren. Zudem besteht die Gefahr, dass dringend benötigte Mittel für Verkehrsinfrastruktur in einem breit gefassten Fonds gebunden werden, anstatt direkt dort eingesetzt zu werden, wo sie den grössten Nutzen erzielen.
ÄNDERUNG bei 24.073 Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (Geschäft des Bundesrates)
Der SBV empfiehlt dem Nationalrat, der Mehrheit seiner SGK-N zu folgen. Das bedeutet konkret, keine höheren Lohnabgaben. Stattdessen soll die 13. AHV-Rente einzig durch eine vorübergehende Anhebung der Mehrwertsteuer bis Ende 2033 finanziert werden. Ebenfalls ist auf die zweite Etappe der Mehrwertsteuererhöhung für eine allfällige Aufhebung bzw. Anhebung des Rentenplafonds für Ehepaare zu verzichten.
JA zu 25.068 «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Volksinitiative und indirekter Gegenentwurf (Geschäft des Bundesrates)
Der SBV unterstützt eine Politik zur Stärkung der langfristigen Stromversorgungssicherheit. Die Sicherstellung einer CO2-neutralen Versorgung mit einheimischem Strom garantiert der gesamten Wirtschaft, insbesondere der Industrie und Baubranche, Sicherheit, bezahlbare Preise und Wettbewerbsfähigkeit. Der SBV unterstützt den Gegenvorschlag des Bundesrates und erachtet es als zweckmässiger, das Neubauverbot für Atomkraftwerke über eine Revision des Kernenergiegesetzes aufzuheben statt über eine Verfassungsänderung, wie es die Initiative verlangt. Er empfiehlt, die Variante des Ständerates zu unterstützen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.
JA zu 25.3424 Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen (Motion)
Der SBV erachtet die von der SGK-N eingebrachte Empfehlung als zielführend, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen und nicht zwingend losgelöst von der AHV-Reform 2030 umzusetzen. Angesichts des Fachkräftemangels ist es entscheidend, die Weiterarbeit über das ordentliche Rentenalter hinaus finanziell attraktiver zu gestalten.
25.4638 Anpassung der Beschaffungsschwellenwerte zur Stärkung der Schweizer Unternehmen (Motion)
JA zu 25.3972 Baueinsprachen. Schutzwürdige Interessen klar definieren (Motion)
Der SBV unterstützt die Motion. Baueinsprachen sind ein wesentliches Hindernis für den Wohnungsbau. Popularbeschwerden (Jedermannseinsprachen) sind dabei ein zentrales Problem. Ziel der Vorlage ist, die aktuelle Einspracheflut zu reduzieren. Einsprechende sollen inskünftig wieder tatsächlich schützenswerte Eigeninteressen geltend machen können bzw. müssen. Der Schutz eigener Rechte und der Schutz vor persönlichem Schaden müssen wieder im Vordergrund stehen. Eine Rückbesinnung auf die Situation vor dem Bundesgerichtsentscheid von 2011 ist nötig. Der Gesetzgeber soll definieren, welche Gründe Anlass zu Beschwerden geben können. Aus Sicht des SBV dürfen dies nur Verletzungen der öffentlich-rechtlichen Baunormen (Grenzabstände, Zonenkonformität und ähnliches) sein.
JA zu 25.3973 Missbräuchliche Baueinsprachen sanktionieren (Motion)
Der SBV unterstützt die Motion. Baueinsprachen sind ein wesentliches Hindernis für den Wohnungsbau. Missbräuchliche Einsprachen sind dabei ein besonderes Ärgernis. Missbräuchliche Einsprachen sollen gemäss Motion inskünftig sanktioniert werden. Ebenso sollen systematische Einsprachen, die auf eine finanzielle Bereicherung der Beschwerdeführenden abzielen, angegangen werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
JA zur Abschreibung 20.492 Vision und Strategie zu Grundlagen der Raum- und Infrastrukturentwicklung. Dem Parlament verbindlich vorlegen! (Parlamentarische Initiative)
Die Umsetzung der Pa.Iv. in der per 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Raumplanungsverordnung (RPV) entspricht dem Anliegen des Verfassers. Art. 19a RPV regelt neu, dass Sachpläne den zuständigen Kommissionen vorgelegt werden müssen und diese eine Stellungnahme abgeben können. Der Bundesrat bezieht die Inhalte der Stellungnahme bei seinem Entscheid über Sachpläne mitein. Abweichungen muss er begründen. Dies geht weiter als die Forderungen der Pa.Iv., welche mindestens eine verbindliche Kenntnisnahme von Sachplänen durch die zuständigen Kommissionen gefordert hatte. Der SBV wäre gerne noch einen Schritt weiter gegangen und hätte Sachpläne durch das Parlament verabschieden lassen. Doch das ist nicht Teil des Vorstosses, weshalb der SBV die Abschreibung der Pa.Iv. unterstützt.
Ständerat
JA zu 25.077 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Geschäft des Bundesrates)
Der SBV unterstützt einen Zahlungsrahmen von 150 Millionen Franken für die Jahre 2030-2034 zur Förderung von preisgünstigem Wohnen. Durch die Aufstockung des «Fonds de Roulement» kann die Förderung in bisherigem Rahmen von rund 45 Millionen Franken pro Jahr weitergeführt werden.
JA zu 25.049 Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG). Bundesgesetz (Geschäft des Bundesrates)
Der SBV unterstützt grundsätzlich den Aufbau einer nationalen Mobilitätsdateninfrastruktur. Ein besserer Austausch von Mobilitätsdaten trägt dazu bei, Verkehrsströme effizienter zu steuern und Infrastrukturprojekte bedarfsgerechter zu planen. Aus Sicht des SBV ist entscheidend, dass die gewonnenen Daten konkret zur Verbesserung und zum gezielten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden.
NEIN zu 25.3956 Anpassung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (Motion)
Eine Erhöhung der LSVA per 1. Januar 2027 kommt viel zu kurzfristig. Die Transportbranche bräuchte deutlich mehr Zeit, um sich auf höhere Abgaben und neue Kostenstrukturen einzustellen. Dasselbe gilt für die Kunden. Verträge, Preise und Logistikprozesse lassen sich nicht innert weniger Monate anpassen. Eine überstürzte Umsetzung gefährdet Arbeitsplätze und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Transporteure. Statt Schnellschüssen braucht es eine sorgfältig abgestimmte, planbare Weiterentwicklung der LSVA.
JA zu 26.3359 Gezielte und griffige Massnahmen gegen die Wohnungsknappheit (Motion)
Der SBV unterstützt die Motion. Kantone und Gemeinden sind gemäss Raumplanungsgesetz verpflichtet, den Wohnraumbedarf für 15 Jahre sicherzustellen und bei Fehlentwicklungen Gegensteuer zu geben. Vorrang hat für den SBV und die Motion eine qualitätsvolle Innenentwicklung. Dafür müssen in bestehenden Bauzonen Vorschriften wie Ausnützungsziffer, Abstände, Grünflächenanteile oder Gebäudehöhen gelockert werden, da sie oft eine sinnvolle Nutzung vorhandener Reserven verhindern. Um den dringend benötigten Wohnungsbau zu ermöglichen, müssen insbesondere in Städten und Agglomerationen Ein-, Auf- und Umzonungen erleichtert werden. Die daraus resultierende Mehrwertabgabe kann zur Förderung preisgünstigen Wohnraums genutzt werden, wobei die Gemeinden den Anteil preisgünstigen Wohnraums von 0 Prozent bis maximal 30 Prozent selbst festlegen. Die Motion beschleunigt die Ergreifung notwendiger Massnahmen, um den Wohnungsmangel zu beheben.
NEIN zu 24.3587 Massnahmenpaket zur Übergangsfinanzierung von AHV und Armee mittels befristetem “Sicherheitsprozent” (Motion)
Die Stossrichtung der Motion, die 13. AHV-Rente über eine temporär höhere Mehrwertsteuer anstatt über Lohnabgaben zu finanzieren, ist zwar richtig. Mittlerweile liegen jedoch diverse Vorstösse und Vernehmlassungen vor, welche die Finanzierung für AHV und Armee getrennt behandeln. Diesen Geschäften ist Vorrang einzuräumen. Eine Kombination erscheint nicht mehr sinnvoll. Die AHV 2030-Reform soll rein strukturelle leistungsseitige Anpassungen vorsehen. Die Mehrwertsteuer für die Armee sollte um weniger als die vom Bundesrat vorgeschlagenen 0.8 Prozentpunkte steigen.
NEIN zu 25.3429 Temporärbranche nicht weiter von der Schlechtwetterentschädigung ausschliessen (Motion)
Der SBV unterstützt grundsätzlich das Anliegen des Vorstosses, die Schlechtwetterentschädigung zu modernisieren, insbesondere angesichts der zunehmenden Zahl von Hitzetagen. Eine Ausweitung des Anspruchs auf Temporärarbeitende würde jedoch eine unübersichtliche und kostenintensive Bürokratie zur Folge haben. Zudem wäre eine wirksame Kontrolle schwierig: Wird ein Temporärarbeiter beispielsweise bei wetterbedingtem Arbeitsunterbruch sofort an einen anderen Einsatzort, etwa von der Baustelle in eine Fabrikhalle, versetzt, lässt sich nicht mehr klar nachvollziehen, ob tatsächlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Der SBV unterstützt eine Politik zur Stärkung der langfristigen Stromversorgungssicherheit. Die Sicherstellung einer CO2-neutralen Versorgung mit einheimischem Strom garantiert der gesamten Wirtschaft, insbesondere der Industrie und Baubranche, Sicherheit, bezahlbare Preise und Wettbewerbsfähigkeit. Der SBV unterstützt den Gegenvorschlag des Bundesrates und erachtet es als zweckmässiger, das Neubauverbot für Atomkraftwerke über eine Revision des Kernenergiegesetzes aufzuheben statt über eine Verfassungsänderung, wie es die Initiative verlangt.
JA zu 26.3234 Eine Lohnprozentbremse für die Schweiz (Motion)
Der SBV empfiehlt den Vorstoss zur Annahme. Die Schuldenbremse ist ein Segen für die finanzielle Stabilität der öffentlichen Haushalte. Steuererhöhungen erfordern eine Zustimmung des Souveräns und sind daher nur mit einer guten Begründung durchzusetzen. Ähnliches ist nun für die Lohnabgaben notwendig. Mit den anstehenden politischen Geschäften und Volksinitiativen drohen die Lohnabgaben um einige Prozentpunkte zu steigen. Eine Begrenzung in der Verfassung muss vor zu hohen Kosten schützen. Damit setzt sich das Parlament einen starken Anreiz, bei Reformen der Sozialwerke insbesondere auf Anreize und der Leistungsseite anzusetzen.
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