back to top

8. Mitwirkung

Bei der Mitwirkung geht es für den Betrieb vor allem darum, das Wissen der Mitarbeitenden optimal zu nutzen und die Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Gemeinsam getroffene Entscheidungen werden besser akzeptiert.

Betroffene zu Beteiligten machen

Die Mitwirkung der Beschäftigten hat unter anderem zum Ziel, den betrieblichen Dialog zu fördern und damit zu einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitenden beizutragen. Gut informierte Arbeitnehmende identifizieren sich stärker mit dem Betrieb, was sich auch in der Motivation und Produktivität niederschlägt.

Die Beschäftigten haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Gesetzes wegen Anspruch auf Information und Mitsprache. Die Arbeitnehmenden haben aber auch Pflichten. Sie müssen den Arbeitgeber in seinen Anstrengungen für sichere und gesunde Arbeitsplätze unterstützen.

Merkblätter und Hilfsmittel

Folgende Unterlagen helfen Ihnen bei der betrieblichen Umsetzung des Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro.

Mitwirkung der Arbeitnehmenden

SIC-HB-081_Mitwirkung der Arbeitnehmenden