Anschlagen von Lasten, eine Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV

Tag ein Tag aus werden auf Baustellen Lasten angeschlagen. Ein Fehler beim sichern oder befestigen der Last kann viele Menschenleben gefährden. Darum sollen Lastenanschläger zukünftig ausgebildet werden.

 

Das Bewegen von Lasten mit Hebezeugen, hierzu gehören unter anderem Kräne, Seil- und Kettenzüge aber auch Winden, führt immer wieder zu schweren Unfällen. Gemäss Statistik der Suva sterben im Durchschnitt jährlich 5 Personen im Zusammenhang mit ungenügend gesicherter oder falsch angeschlagener Lasten. 30 Personen können aufgrund bleibender Schäden ihre ursprüngliche Arbeitstätigkeit nicht wieder aufnehmen.

 

Gefahren beim Lastentransport mit Hebezeugen

  • Gerätebediener*in der Hebezeuge ist nicht für die Tätigkeit ausgebildet oder am Gerät instruiert,
  • Lastenanschläger*in wählt die falschen Anschlagmittel oder wählt schadhafte Anschlagmittel,
  • die anzuhängende Last ist unzureichend gesichert,
  • die Last wird falsch angeschlagen,
  • Hände befinden sich zwischen Anschlagmittel und Last, oder
  • Personen befinden sich im Gefahrenbereich der Last.
Anschlagen von Lasten wird ab dem 01.01.2022 zur Arbeit mit besonderen Gefahren

Die hohe Gefährdung, die mit nicht fachgerechtem Anschlagen von Lasten einhergeht, führte dazu, dass die Suva mit einigen Sozialpartnern, darunter auch der Schweizerische Baumeisterverband sich dafür entschieden, dass eine Instruktion für den Anschläger zukünftig nicht mehr ausreicht. Aufgrund dieses Entscheides wird die Tätigkeit «Anschlagen von Lasten» ab dem kommenden Jahr zur Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV und darf zukünftig nur noch von ausgebildeten Personen durchgeführt werden.

 

Wo liegt der Unterschied bei der Instruktion und Ausbildung?

Unter der Instruktion wird verstanden, dass die zu instruierende Person in der Arbeitssituation angeleitet wird, wie eine Tätigkeit auf sichere Weise auszuführen ist.

Die Ausbildung umfasst die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse verbunden mit einer Lernerfolgskontrolle. Zudem erhalten die Teilnehmer einen Ausbildungszertifikat.

 

Was heisst das jetzt für die Baubranche?

Das neue Factsheet 33099 der Suva ist ab dem 01.01.2022 gültig. Bis am 30.03.2023 haben die Betriebe Zeit, ihre Anschläger entsprechend auszubilden. Hierfür stehen den Betrieben verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

 

Ausbildung an Ausbildungsstätten mit Eigendeklaration

Ausbildungsstätten oder Ausbildner können selbst deklarieren, dass sie mit ihrer Ausbildung den Stand der Technik erfüllen. Die Ausbildungsstätten überprüfen nach der Ausbildung, ob die erforderlichen Kompetenzen erworben wurden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält einen Ausbildungsnachweis der Ausbildungsstätte.

Eine ergänzende Instruktion über die spezifische Situation im Betrieb ist immer notwendig.

Ausbildungen mit Eigendeklaration werden von verschiedenen Anbietern angeboten, darunter auch durch das Ausbildungszentrum Campus Sursee.

 

Betriebsinterne Ausbildung durch fachkundige Personen

Eine fachkundige Person bildet die Mitarbeitenden im eigenen Betrieb aus. Sie muss dafür über eine entsprechende Praxiserfahrung und pädagogische Fähigkeiten verfügen. Dauer und Inhalt der Ausbildung richten sich nach den branchenüblichen Anforderungen. Die fachkundige Person überprüft nach der Ausbildung, ob die Ausgebildeten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Wenn ja, stellt der Betrieb einen Ausbildungsnachweis aus. Darauf müssen die vermittelten Kompetenzen festgehalten sein. Eine betriebsinterne Ausbildung gilt nur in dem Betrieb, in dem sie vermittelt wurde.

Die BfA unterstützt Sie bei der betriebsinternen Ausbildung durch fachkundige Personen. Ziel ist es, dass die Ausbildung der Anschläger möglichst einfach und praxisnah durchgeführt werden kann. Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA wird zu diesem Zweck im kommenden Jahr eine Schulung zur Vermittlung der theoretischen Kenntnisse des Anschlagens von Lasten inklusive Lernerfolgskontrolle anbieten. Die Schulung wird von der BfA als Webinar angeboten. Die Schulung wird durch eine fachkundige Person durchgeführt. Die Teilnehmer bestätigen nach Abschluss der Schulung über die Lernkontrolle, dass sie den theoretischen Teil verstanden haben. Die individuelle Lernerfolgskontrolle dient wiederum für die Erstellung des Ausbildungszertifikat, welches nur gültig ist, nachdem auch der betriebliche Kranführer das praktische Wissen vermittelt und überprüft hat, und dies mit seiner Unterschrift auf dem Zertifikat bestätigt. Der Kranführer gilt als fachkundige Person für das Anschlagen von Lasten.

Der Vorteil in der betriebsinternen Ausbildung durch fachkundige Personen liegt darin, dass durch die Durchführung des praktischen Teils im eigenen Betrieb mit dem eigenen Kranführer, während der praktischen Ausbildung die Materialien angeschlagen werden, die auf der Baustelle auch fast täglich mit dem Kran transportiert werden müssen. Zudem wird die Ausbildung mit den im Betrieb verwendeten Anschlagmitteln vermittelt und die Teilnehmer müssen keine langen Reisezeiten in Kauf nehmen.

Ab wann wird das Durchführungsorgan die Umsetzung überprüfen?

Die Suva wird ab dem 01.04.2023 auf den Baustellen überprüfen, ob die Anschläger über eine Ausbildung verfügen.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA sehr gerne unter der Mailadresse: [email protected] zur Verfügung.

 

Über den Autor

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Philippe Carlen

Leiter Qualität, Umwelt & Sicherheit

[email protected]

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