Auch Basel-Stadt startet mit der Vernehmlassung zum neuen Beschaffungswesen Mittwoch, 14.10.2020 | 08:10 Nachdem die Kantone Bern, Aargau und Schwyz bereits erste Schritte zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) gemacht haben, startet nun auch der Kanton Basel-Stadt mit dem Vernehmlassungsverfahren. Ein wichtiges Thema in den Kantonen ist die Anwendung der neuen Möglichkeiten mit der Plausibilität des Angebotes. Das Bundesparlament hat im Sommer 2019 mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen einen Paradigmenwechsel beschlossen. Jetzt geht darum, dass auch die Kantone ihre Gesetze überarbeiten. Mit der IVöB wird dabei eine Harmonisierung der öffentlichen Beschaffungen über alle Kantone angestrebt. Ziel dieser Vereinbarung ist es, dass neu die öffentlichen Mittel nicht nur wirtschaftlich, sondern auch volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig eingesetzt werden. Dies führt gleichzeitig dazu, dass das Preisargument massgeblich relativiert wird und die Qualität in den Vordergrund rückt. Der SBV begrüsst, dass nun immer mehr Kantone sich der neuen Vergabekultur annehmen und hierfür die Rechtsgrundlagen schaffen. Qualität stärken – Preise relativieren Durch die neuen Zuschlagskriterien erhalten Vergabestellen viele Möglichkeiten, wie sie sich von reinem Preiswettbewerb verabschieden können. Ein zentrales neues Zuschlagskriterium ist die Plausibilisierung des Angebotspreises, mit der innerhalb des Preises in kantonalen Vergaben neu eine relativierende Grösse möglich wird. So können eigegebene Offerten neu besser und vor allem fairer beurteilt werden. Gleichzeitig schützt die neue IVöB Unternehmen vor Tiefpreisangeboten. Mit einer Verschiebung der Gewichtung weg vom Preis hin zur Qualität geraten auch neue Qualitätskriterien in den Fokus. So erhalten die Einhaltung der Arbeitsbedingungen sowie die Arbeitsschutzmassnahmen eine grössere Bedeutung. Mit ISAB bietet die paritätische Kommission hierfür zudem ein ideales Instrument, um die Einhaltung dieser Kriterien zu überprüfen. Die unterstützt schlussendlich nicht nur Unternehmer, sondern auch Bauherren. Weitere Informationen rund um die neue Vergabekultur unter www.baumeister.ch/bob Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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