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Auswirkungen der MWST-Änderungen auf die Baubranche

Ab 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz erhöhte Mehrwertsteuersätze, welche Auswirkungen auf das Alltagsgeschäft der Schweizer Bauunternehmer haben.

 

Die neuen Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2024 lauten wie folgt:

 

aktuell bis 31. Dez. 2023

neu ab 1. Januar 2024

Standardsteuersatz

7.7%

8.1%

reduzierter Steuersatz

2.5%

2.6%

Sondersatz für Beherbergung

3.7%

3.8%

 

Massgebend für die Anwendung der jeweiligen Steuersätze ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Leistungen die jahresübergreifend erbracht werden sind getrennt mit entsprechendem MWST-Satz auszuweisen und mittels Teilrechnungen abzurechnen.

 

Für bereits bestehende Verträge mit Einheitspreis/ Globalpreis-bzw. Paulschalpreis Abrede hat die Erhöhung der MWST-Sätze unter Umständen insofern eine massgebende Bedeutung, als dass die Erhöhung nicht in jedem Fall weiterverrechnet werden kann.

 

Die nötigen Anpassungen aller Systeme und Unterlagen stellt sich oft komplexer und zeitintensiver heraus als erwartet. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, empfiehlt der Rechtsdienst bereits frühzeitig vorbereitende Änderungen vorzunehmen, Verträge zu prüfen und Mitarbeitende zu informieren und schulen.

Weitere Infos über die MWST-Änderungen

Das entsprechende Merkblatt für Baumeister inkl. Checkliste mit empfohlenen Änderungen finden Sie hier.

Über den Autor

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Corinne Wyssa

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