portal-bau: Lohnmeldungen an Parifonds Bau und Stiftung FAR- so geht es weiter Dienstag, 31.10.2023 | 16:09 ... Schweizerischer Baumeisterverband Der SBV Mitgliederinformation portal-bau: Lohnmeldungen an Parifonds Bau und Stiftung FAR- so geht es weiter Die Aufforderung zur Registrierung auf dem portal-bau haben Sie erhalten und Sie konnten sich erfolgreich auf der Plattform als Benutzer erfassen. Wie geht es nun weiter? Aktuell steht die «Erklärung des Unternehmens zur Portalnutzung und zu den Beiträgen» zur Unterzeichnung bereit. Das ist Ihr nächster Schritt. Für die obligatorische Lohnmeldung an den Parifonds Bau und Stiftung FAR ist die vorgängige Unterzeichnung der «Erklärung des Betriebs zur Portalnutzung und zu Beiträgen» Voraussetzung. In der Vergangenheit haben die Betriebe für die Stiftung FAR jährlich im Rahmen des Lohnmeldeformulars die Erklärungen zur Anerkennung der Beitragspflicht auf den gemeldeten Löhnen abgegeben. Ebenso haben sie auf diesem Formular die Richtigkeit und Vollständigkeit der Lohnmeldungen schriftlich bestätigt. Neu erfolgt die Erklärung des Betriebs über portal-bau einmalig für die Stiftung FAR und Parifonds Bau zusammen und gilt für mehrere Jahre. Dies stellt für die Betriebe eine Vereinfachung dar. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein und unterzeichnen Sie das Dokument so bald wie möglich. Dann sind Sie bereit für die Meldung der definitiven Löhne 2023 via portal-bau. Weitere Informationen zur ersten Lohnmeldung erhalten Sie direkt via portal-bau. Weitere Informationen erhalten Sie direkt im portal-bau. www.portal-bau.ch Über den Autor Susanna Vanek [email protected] Artikel teilen
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