Stellenmeldepflicht: der SBV bleibt hartnäckig

Eine griffige Umsetzung der Stellenmeldepflicht mit qualitativ guten Grundlagen kann inländischen Arbeitssuchenden helfen und im Arbeitsmarkt gute Impulse setzen. Basiert die Stellenmeldepflicht jedoch auf ungenau erfassten Daten, resultiert wirkungslose Bürokratie mit Schaden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dies ist aktuell im Strassenbau der Fall, wo trotz Fachkräftemangel wegen ungenauer Daten die Stellenmeldepflicht mit entsprechenden Verzögerungen gilt. Solche Qualitätsmängel will eine Motion von Infra Suisse-Präsident Christian Wasserfallen beheben. Der Bundesrat ist gemäss einer ersten Antwort nicht bereit, das Problem aktiv anzupacken.

Die Mängel in der Datenerhebung sind erkannt; die unnötigen bürokratischen Belastungen daraus für die Arbeitnehmenden und die Unternehmen mit einer Stellenmeldepflicht bei gleichzeitigem Fachkräftemangel sind bekannt; und konkrete Lösungsvorschläge mit Einsatz von digitalen Hilfsmitteln bei der Datenerhebung sind vorgeschlagen. Doch der Bundesrat ist nicht bereit, die Stellenmeldepflicht zu verbessern. Auf die Motion «Stellenmeldepflicht. Verbesserte Qualität bei der Grundlagenerhebung» von Christian Wasserfallen, Infra Suisse-Präsident und Zentralvorstandsmitglied des SBV, reagiert er ablehnend: «Mit der auf der Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 aufbauenden revidierten Berufsliste verfügt die öffentliche Arbeitsvermittlung über Instrumente, welche eine präzise Erfassung der Stellensuchenden unabhängig allfälliger Selbsteinschätzungen ermöglichen», weist der Bundesrat in seiner Antwort Kritik an der Stellenmeldepflicht zurück.

Der Schweizerische Baumeisterverband anerkennt, dass bei der Bezeichnung der Berufe Verbesserungen erzielt wurden. Doch nützt es sehr wenig, wenn die entsprechenden Berufsbezeichnungen bei der Erhebung qualitativ ungenügend abgefüllt werden. So fordert die Motion Wasserfallen, dass Mitarbeitende unterschiedlicher Qualitätsniveaus wie gelernte Fachkräfte und unqualifizierte Hilfskräfte nicht länger undifferenziert in denselben Berufsarten erfasst werden sollten. Hier hängt der Bundesrat ab und ist nicht bereit bezüglich Qualität die entscheidende letzte Meile zu gehen. Der Schweizerische Baumeisterverband kann diese Absage an Qualität und Wirkung nicht nachvollziehen. Kurz vor dem Ziel einer wirkungsvollen Stellenmeldepflicht scheint dem Bundesrat der Wille zu Verbesserungen abhandengekommen zu sein.


Tiefbau-Fachkräfte fallen unter Stellenmeldepflicht

 Qualifizierte Fachkräfte sind auf dem Bau gesucht. Trotzdem fallen seit Januar Fachkräfte, welche eine dreijährige Lehre im Tiefbau abgeschlossen haben, unter die Stellenmeldepflicht. Zurückzuführen ist dieser Widerspruch auf die ungenaue Datenerfassung beim Bund; einerseits bei den Erhebungen der Arbeitslosenzahlen durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, andererseits bei der Strukturerhebung der Erwerbstätigenzahlen gemäss durch das Bundesamt für Statistik BfS. Christian Wasserfallen will mit seiner Motion genau diesen Missstand anpacken. Die Motion regt insbesondere an, bestehende digitale Möglichkeiten für eine gestützte Erhebung mit vorgegebenen Selektionsmöglichkeiten sowie einer Verifizierung der Selbstdeklaration zu implementieren.

 

SBV engagiert sich weiter

 Der SBV ist enttäuscht, dass der Bundesrat nicht an qualitativen Verbesserungen der Stellenmeldepflicht interessiert ist. Er hofft, dass das Parlament sich vom Bundesrat nicht in die Irre führen lässt und der Motion zustimmt. Das Geschäft kommt voraussichtlich in der Sommersession in den Nationalrat.

Unabhängig vom Erfolg der Motion wird sich der SBV weiter in Zusammenarbeit mit dem SECO und dem BfS für eine Stellenmeldepflicht einsetzen, die so ausgestaltet ist, dass Stellensuchende auch wirklich Stellen finden. Bei der Verbesserung der Stellenmeldepflicht muss aus Sicht des SBV – wie in der Motion Wasserfallen gefordert – die optimale Nutzung bestehender digitaler Möglichkeiten im Vordergrund stehen.

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Schweizerischer Baumeisterverband

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