Vermeiden Sie auch im Winter heisse Situationen auf einer Leiter oder einem Gerüst

Leitern und Arbeitsgerüste sind bei Bauarbeiten nicht wegzudenken. Das Verwenden im Freien, allem voran während der Winterzeit, kann jedoch dazu führen, dass der Zugang oder die Standflächen rutschig sind. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei sinkenden Temperaturen achten sollten.

 

Es ist kein Geheimnis, dass auch im Winter Arbeiten auf Baustellen nicht vermieden werden können, auch wenn sich der Hauptanteil der Arbeit eher auf die wärmeren Jahreszeiten konzentriert.

Zu den Tätigkeiten, die von den tiefen Temperaturen betroffen sind, gehören das Aufstellen und Benutzen von Leitern und Arbeitsgerüsten. Dabei ist es aber wichtig sicherzustellen, dass der nasse oder vereiste Untergrund oder Trittflächen nicht zur Rutschbahn werden.

 

Wie mit einer Leiter vorgehen

Beginnen wir mit dem Verwenden einer Leiter. Egal, ob es sich um eine Anstellleiter als Zugang zu höher gelegenen Arbeitsplätzen oder eine Podestleiter zum Ausführen von Arbeiten in der Höhe handelt, das Arbeitsmittel muss zunächst einmal sicher aufgestellt werden. Um dies zu gewährleisten, muss sichergestellt sein, dass der Boden weder abfallend noch rutschig ist. Vor allem das zweite Kriterium stellt in der Wintersaison eine grössere Herausforderung dar. Es ist daher besonders wichtig, sich vor dem Aufstellen der Leiter zu vergewissern, dass der Untergrund frei von Schnee und Eis ist. Zudem sollen nur Leitern verwendet werden, die mit rutschfesten Füssen oder Metallspitzen ausgestattet sind. Auch ein am Boden festgeschraubtes Holzbrett kann verhindern, dass die Leiter wegrutscht, ebenso die Verankerung an der Fassade.

Achtung! Die revidierte Bauarbeitenverordnung (BauAV) begrenzt in Art. 21 das Arbeiten von tragbaren Leitern auf kurze Dauer und auch nur, wenn keine Alternativen wie Podestleitern oder Arbeitsgerüste anwendbar sind. Zudem müssen Arbeitnehmende ab einer Absturzhöhe von zwei Metern gegen Absturz gesichert werden.

 

Wie mit einem Arbeitsgerüst vorgehen

Und welche Regeln gelten im Winter für das Einrichten und Nutzen eines Arbeitsgerüstes? Egal, ob es sich um ein Fassaden- oder ein Rollgerüst handelt: Neben der oben dargestellten Überprüfung der Standfestigkeit muss sichergestellt werden, dass die Zugänge sowie Arbeitsplätze von Schnee und Eis befreit sind und dass die Gerüstbeläge in einwandfreiem Zustand sind, das heisst richtig verankert und ohne Brüche). Die korrekte Verankerung des Fassadengerüsts mit der Fassade stellt sicher, dass das Gerüst auch Böen von bis zu 114 km/h standhalten kann.

Die BauAV (Art.61) fordert eine tägliche Sichtkontrolle der Arbeitsgerüste durch den Arbeitgeber oder eine durch ihn beauftragte Person. Bei mangelhaften Arbeitsgerüsten sind die Arbeiten bis zur Behebung der Mängel einzustellen.

 

Kleidung muss auch passen

Angemessene Kleidung ist auf einer Baustelle immer wichtig, aber im Winter ist sie wegen der Kälte und Nässe noch wichtiger. Sicherheitsschuhe sollten daher immer mit rutschfester Sohle ausgestattet sein, unabhängig davon, ob Leitern oder Arbeitsgerüste benutzt werden. Denn auch auf der Ebene können Schnee und Eis eine Gefährdung darstellen.

Schliesslich noch eine letzte Regel zum Schutz vor Absturz beim Auf- und Abstieg von Leitern und/oder Arbeitsgerüsten: Eine Hand gehört immer an den Handlauf oder an die Leiter.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im BfA-Info "Schutz vor Absturz".

 

Über den Autor

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Pascal Gysel

Mediensprecher / Redaktor

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