Information über die 3. Verhandlungsrunde zum Lohn 2024

In den Lohnverhandlungen zwischen dem SBV und den Gewerkschaften konnte keine Einigung erzielt werden. Die dritte und letzte vereinbarte Verhandlungsrunde vom Mittwoch, 25. Oktober 2023, endete ergebnislos.

In den letzten beiden Jahren sind die Löhne im Bauhauptgewerbe um über vier Prozent gestiegen. Den Arbeiterinnen und Arbeitern des Bauhauptgewerbes wird durchschnittlich 13 mal jährlich 6300 Franken ausbezahlt. Diese sind die mit Abstand höchsten gewerblichen Löhne der Schweiz. Der SBV empfiehlt den Unternehmen, auch für 2024 die Löhne individuell nochmals anzuheben. In den Lohnverhandlungen zwischen dem SBV und den Gewerkschaften konnte keine Einigung erzielt werden. Die dritte und letzte vereinbarte Verhandlungsrunde vom Mittwoch, 25. Oktober 2023, endete somit ergebnislos. Damit gibt es 2024 keine branchenweite, generelle Anpassung der Effektiv- und Mindestlöhne. Die Unternehmen verfügen somit über die volle Handlungsfreiheit, Lohnerhöhungen nach ihren Bedürfnissen zu gewähren.

Die Gewerkschaften passten in der dritten Lohnrunde ihre Forderungen an und forderten für sämtliche Effektiv- und Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe einen kollektiven Ausgleich der Teuerung von 2,2 Prozent. Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen für Betriebe im Bauhauptgewerbe besteht jedoch gemäss dem Zentralvorstand des SBV kein Spielraum für generelle Lohnerhöhungen.

Der SBV erachtet die Wertschätzung der Arbeitnehmenden durch individuelle Lohnerhöhungen, welche die jeweilige Leistung angemessen honorieren, als wichtiger gegenüber kollektiven Lohnanpassungen nach dem Giesskannenprinzip. Dies zeigt auch eine Umfrage unter den SBV-Mitgliedern, in welcher über vier Fünftel der teilnehmenden Unternehmen generelle Lohnerhöhungen auf Verbandsebene ablehnen. Im Fokus stehen individuelle Arbeits-, Karriere- und Entwicklungsperspektiven. Für den SBV und seine Mitgliedfirmen ist es wichtig, dass motivierte und engagierte Mitarbeitende mit individuellen Lohnanreizen und Weiterbildungsmöglichkeiten in die Branche geholt, langfristig gehalten und weiterentwickelt werden können. Darüber hinaus sind die Löhne im Bauhauptgewerbe seit 2022 um über 4 Prozent gestiegen. Dies zeigt die jährliche Lohnerhebung des SBV. Denn die Sozialpartner haben 2023 eine Lohnerhöhung von 150 Franken pro Monat kollektiv für alle beschlossen, was je nach Lohnklasse eine Erhöhung von 1,9 bis 3,0 Prozent ausmacht. Wie die Lohnerhebung ausserdem zeigt, sind die Löhne bereits 2022 durchschnittlich um 1.5 Prozent erhöht worden. Damit ist die Kaufkraft weitgehend erhalten geblieben. Diese Art der Lohnerhöhung und damit die individuelle Vergütung des Baustellenpersonals rückt für den SBV in den Vordergrund.

Der Durchschnittslohn im Bauhauptgewerbe liegt bei fast 6 300 Franken (13-mal monatlich) und damit weit höher als in den Nachbarbranchen, die teilweise im Wettbewerb zu uns stehen. Dennoch suchen die Unternehmen intensiv qualifizierte Leute. Angesichts des Fachkräftemangels will der SBV den Betrieben möglichst viel Handlungsspielraum belassen, damit diese per 1. Januar 2024 individuell die Löhne der Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter anpassen können. Denn der Landesmantelvertrag lässt ihnen wenig Optionen, sich zu differenzieren; individuelle Lohnerhöhungen für besonders engagierte und kompetente Leute bleiben eines der wenigen Instrumente der Betriebe dazu. Im Gegensatz zu generellen Lohnanpassungen ist das für Arbeitgeber eine Möglichkeit, sich im Arbeitsmarkt zu positionieren.

Die Verhandlungen über den Lohn 2024 sind mit der dritten Verhandlungsrunde abgeschlossen. Damit gibt es 2024 keine generelle Anpassung der Effektiv- und Mindestlöhne. Individuelle Lohnerhöhungen bleiben ausdrücklich den Unternehmen vorbehalten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in unserer Mitteilung «Löhne 2023/2024».

Auskünfte zu den Lohn- und Arbeitsbestimmungen des LMV erhalten Sie vom Bereich Arbeitgeberpolitik und Recht unter [email protected].

 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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