Lasten richtig anschlagen will gelernt sein

Anschlagen von Lasten stellt eine Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV dar. Es dürfen nur Arbeitnehmende mit dieser Tätigkeit betraut werden, die dafür ausgebildet sind.

Anschlagen von Lasten stellt eine Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV dar. Es dürfen nur Arbeitnehmende mit dieser Tätigkeit betraut werden, die dafür ausgebildet sind.

Von der Instruktion zur Ausbildung. 

Lasten sicher anschlagen ist keine simple Tätigkeit. Die Last kann sich jeweils sehr stark in der Form und dem Gewicht unterscheiden. Da ist es wichtig, dass der Schwerpunkt richtig definiert, die Anschlagpunkte korrekt gewählt und das richtige Anschlagmittel angewendet wird. Gemäss Kranverordnung Art. 6 trägt der Kranführer/-in die Verantwortung über die Lasten die mit dem Kran bewegt werden.

Kranführende operieren in unterschiedlichen Höhen. Dies führt dazu, dass die Möglichkeiten für den Kranführer, die Kontrolle darüber zu haben, ob die angeschlagene Last korrekt gesichert ist, massiv eingeschränkt wird. Kommen dann noch schlechte Wetterbedingungen wie Nebel, Regen oder Schneefall hinzu, ist wird es schon fast unmöglich. Aus diesem Grund sind Kranführende darauf angewiesen, dass sie sich vollkommen auf die Mitarbeiter am Boden, welche die Lasten sichern und am Zugseil des Krans befestigen, verlassen können.

Die grössten Gefährdungen entstehen dadurch, wenn:

  • Gewicht und Schwerpunkt nicht korrekt bestimmt werden;
  • das Material nicht ausreichend gesichert ist z.B. eine Palette mit ungesicherten Ziegelsteinen;
  • die Anschlagpunkte nicht ausreichend stark sind, um die zu hebenden Last zu halten;
  • die Art des Anschlagmittels nicht korrekt gewählt wird;
  • Anschlagmittel verwendet werden, die nicht für das erforderliche Gewicht ausgelegt sind;
  • die Kommunikation mit dem/der Kranführer/-in nicht klar ist, oder
  • sich Personen, beim Heben von schlecht ausbalancierten Lasten, in unmittelbarer Nähe befinden.

Herabstürzende Lasten stellen eine erhebliche Gefahr dar. Schwerwiegende Unfälle sind vorprogrammiert. Daher einigten sich die betroffenen Branchenverbände, dass für das Anschlagen von Lasten eine Ausbildung gemäss Art. 8 VUV erforderlich ist. Eine Ausbildung geht weiter als eine Instruktion. Sie beinhaltet neben der Vermittlung der theoretischen und praktischen Inhalte eine Lernzielkontrolle, um sicherzustellen, dass das vermittelte Wissen auch verstanden wurde.

Die Ausbildung kann sowohl über externe Ausbildungsstätten als auch innerbetrieblich durchgeführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass die innerbetriebliche Ausbildung nur für das Anschlagen von Lasten in dem Unternehmen gültig ist, in dem die Ausbildung stattgefunden hat. Bei der innerbetrieblichen Ausbildung ist zudem der Arbeitgeber für die Qualität der Ausbildung verantwortlich.

Vergewissern Sie sich, dass auf Ihren Baustellen nur ausgebildete Arbeitnehmende zum Anschlagen von Lasten eingesetzt werden. Das Vorhandensein der Ausbildung kann ab Anfang April durch die Suva kontrolliert werden.

Mehr zur Ausbildung «Anschlagen von Lasten» finden Sie auf unserer Webseite. Für weitere Informationen steht Ihnen die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA sehr gerne unter [email protected] zur Verfügung.

Über den Autor

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Monica Fernandez

[email protected]

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