Bild: Suva

Sicherheit wie am Schnürchen

Wenn kein kollektiver Schutz vor Absturz installiert werden kann, bleibt nur die persönliche Schutzmassnahme, um Arbeiten in der Höhe sicher ausführen zu können.

Wenn kein kollektiver Schutz vor Absturz installiert werden kann, bleibt nur die persönliche Schutzmassnahme, um Arbeiten in der Höhe sicher ausführen zu können. Beim Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz darf jedoch nichts dem Zufall überlassen werden.

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) schreibt vor, dass Arbeiten ab einer Absturzhöhe ab zwei Metern gegen Absturz gesichert werden müssen. Die erste Wahl der Schutzmassnahme ist immer die kollektive Schutzmassnahme in Form eines dreiteiligen Seitenschutzes, eines Fangnetzes und der Nutzung eines Arbeitsgerüstes. Doch nicht jede Situation lässt kollektive Schutzmassnahmen zu. In diesen Fällen kommt die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Anwendung, ein Anseilsystem, das dem Arbeiter ermöglicht, sicher und frei zu arbeiten.

Beim Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung sind jedoch verschiedene Faktoren zu beachten:

  • Der/die Arbeitnehmende muss volljährig, sprich mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Arbeiten, die das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz erfordern, gelten als mit besonderen Gefahren verbunden (Art. 8 VUV). Daher müssen alle beteiligten Personen entsprechend ausgebildet sein.
  • Es müssen geeignete Anschlagpunkte vorhanden sein. Dies müssen die Kräfte aufnehmen können, die bei einer abstürzenden Person auftreten können. Der Richtwert liegt hier bei 10kN, was einer Tonne entspricht.
  • Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss gemäss Hersteller, aber mindestens einmal jährlich durch eine sachverständige Person auf Abnutzungserscheinungen oder Beschädigungen geprüft werden. Zudem ist vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung auf Vollständigkeit, ordnungsgemässen Zustand und einwandfreie Funktion durchzuführen.
  • Bei Arbeiten mit PSA gegen Absturz ist das Tragen eines Helms mit Kinnriemen und die persönliche Einstellung des Auffanggurtes unerlässlich.

Arbeiten mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen nicht als unbewachte Alleinarbeiten ausgeführt werden. Im Seil hängende Personen sollen beispielsweise schnellstmöglich gerettet werden können, um ein Hängetrauma zu verhindern. Ein Rettungskonzept hilft, die wichtigsten Punkte im Auge zu behalten.

 

(Bild: Suva)

Zu Ihrer Information:

Für selten auszuführende Arbeiten in einem kleinen Umkreis genügt ein einfaches Set gegen Absturz mit Auffanggurt, Falldämpfer und Anschlagschlinge. Für schwierige Arbeitsplätze eignet sich meist eine Kombination von Auffangsystem mit einem mitlaufenden Auffanggerät und einem Halteseil zur Positionierung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BfA.

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Monica Fernandez

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