Stellenmeldepflicht: Keine Änderung bei Bauberufen Die Liste der stellenmeldepflichtigen Berufe für das Jahr 2024 wurde angepasst. Gegenüber der Meldepflicht für 2023 gibt es bei den Bauberufen keine Anpassungen. Montag, 27.11.2023 | 15:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitgeberpolitik & Recht Arbeitgeberpolitik Stellenmeldepflicht: Keine Änderung bei Bauberufen Die Liste der stellenmeldepflichtigen Berufe für das Jahr 2024 wurde angepasst. Gegenüber der Meldepflicht für 2023 gibt es bei den Bauberufen keine Anpassungen.In einer Liste der Berufsarten wird jedes Jahr festgehalten, welche Berufsarten ab dem 1. Januar bis 31. Dezember meldepflichtig sind. In der Liste für das Jahr 2024 fallen, wie bereits 2023, viele während Jahren stellenmeldepflichte Bauberufe nicht mehr unter die Stellenmeldepflicht. Folgende Bauberufe sind im Jahr 2024 nicht meldepflichtig:Baumaschinenführer/inBohrarbeiter/inGleisbauer/in, Gleisbaupraktiker/inGrundbauer, Grundbaupraktiker/inKranführer/inMineur/inPflästerer/in, Steinsetzer/inStrassenbauer/in, Strassenbaupraktiker/iTunnelfacharbeiter/in Stellenmeldepflicht Weitere Informationen zur Stellenmeldepflicht finden Sie auf unserem Merkblatt zur Stellenmeldepflicht 2024. Die vollständige Liste der meldepflichtigen Berufe für 2024 finden Sie hier. Über den Autor Vera Marfurt [email protected] Artikel teilen
Montag, 9.12.2024 Arbeitgeberpolitik | Arbeitgeberpolitik & Recht | News Stellenmeldepflicht: Alles bleibt gleich bei Bauberufen Die Liste der stellenmeldepflichtigen Berufe für das Jahr 2025 wurde angepasst. Gegenüber der Meldepflicht für 2024 gibt es bei den Bauberufen keine...
Freitag, 15.11.2024 Arbeitgeberpolitik & Recht | Mitgliederinformation | News Neues zur ISAB GAV-Bescheinigung: Zusätzlicher Kontrollpunkt im Zusammenhang mit Parifonds Bau-Beiträgen
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