Stellenmeldepflicht: Keine Änderung bei Bauberufen

Die Liste der stellenmeldepflichtigen Berufe für das Jahr 2024 wurde angepasst. Gegenüber der Meldepflicht für 2023 gibt es bei den Bauberufen keine Anpassungen.

Die Liste der stellenmeldepflichtigen Berufe für das Jahr 2024 wurde angepasst. Gegenüber der Meldepflicht für 2023 gibt es bei den Bauberufen keine Anpassungen.

In einer Liste der Berufsarten wird jedes Jahr festgehalten, welche Berufsarten ab dem 1. Januar bis 31. Dezember meldepflichtig sind. In der Liste für das Jahr 2024 fallen, wie bereits 2023, viele während Jahren stellenmeldepflichte Bauberufe nicht mehr unter die Stellenmeldepflicht. Folgende Bauberufe sind im Jahr 2024 nicht meldepflichtig:

  • Baumaschinenführer/in
  • Bohrarbeiter/in
  • Gleisbauer/in, Gleisbaupraktiker/in
  • Grundbauer, Grundbaupraktiker/in
  • Kranführer/in
  • Mineur/in
  • Pflästerer/in, Steinsetzer/in
  • Strassenbauer/in, Strassenbaupraktiker/i
  • Tunnelfacharbeiter/in

Stellenmeldepflicht

Weitere Informationen zur Stellenmeldepflicht finden Sie auf unserem Merkblatt zur Stellenmeldepflicht 2024. Die vollständige Liste der meldepflichtigen Berufe für 2024 finden Sie hier.

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Vera Marfurt

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