Tiefere Lohnnebenkosten für Familienzulagen

Nach siebenjähriger Lobbyingarbeit ist es gelungen, die Beitragssätze an die Familienausgleichskassen zu senken. Damit sinken die Lohnnebenkosten für das Bauhauptgewerbe.

Nach siebenjähriger Lobbyingarbeit ist es gelungen, die Beitragssätze an die Familienausgleichskassen zu senken. Damit sinken die Lohnnebenkosten für das Bauhauptgewerbe.

Das eidgenössische Parlament hat Nägel mit Köpfen gemacht. Das Familienzulagengesetz wird so geändert, dass alle Kantone den vollen Lastenausgleich zwischen den Kassen einführen müssen. 11 Kantone kennen diesen bereits, die anderen 15 führen ihn neu ein oder wechseln vom teilweisen zum vollen Ausgleich. Mit dem Entscheid in der Frühjahrssession haben die Kantone drei Jahre Zeit für die Umstellung. Diese wird dafür sorgen, dass die Beitragssätze für viele Bauunternehmen sinken werden. Die Lohnnebenkosten werden damit abnehmen und das Bauhauptgewerbe wird wettbewerbsfähiger.

Langwieriges, aber erfolgreiches Lobbying

Der SBV hatte sich seit Langem für den vollen Lastenausgleich eingesetzt. Das Lobbying umfasste die aktive Teilnahme an einer breit aufgestellten Allianz mit anderen gewerblichen Verbänden, den Austausch mit Familienausgleichskassen, Verhandlungen mit nichtgewerblichen Branchen, die tiefere Beiträge zahlen als die Baubranche, sowie persönliche und schriftliche Kontakte mit Parlamentariern.

Vor sieben Jahren begann die politische Arbeit beim Familienzulagengesetz, als im Herbst 2017 der entsprechende politische Vorstoss (eine Motion) im Parlament eingereicht wurde. Insgesamt neun Mal wechselte das Geschäft zwischen Ständerat und Nationalrat hin und her. Der Bundesrat hatte den Vorstoss von Beginn an abgelehnt und wollte ihn später nochmals zu den Akten legen, obwohl das Parlament die Vorlage bereits angenommen hatte. Die hartnäckige Zusammenarbeit mit den Partnerverbänden hat sich am Ende ausgezahlt, die Lohnnebenkosten der SBV-Mitgliederfirmen werden sinken.

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Vera Marfurt

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