Überbrückungsrente: Doppelbelastung untergräbt Sozialpartnerschaft Dienstag, 10.3.2020 | 15:33 ... Schweizerischer Baumeisterverband Uncategorized Überbrückungsrente: Doppelbelastung untergräbt Sozialpartnerschaft Der Ständerat will im Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen darauf verzichten, Branchen mit weitergehenden sozialpartnerschaftlichen Leistungen von der Finanzierung auszuklammern. Bei den Überbrückungsleistungen drohen weiterhin Doppelspurigkeiten bei Leistungen in Branchen mit sozialpartnerschaftlichen Lösungen für ältere Mitarbeitende. Der Ständerat hat am Dienstag eine Ausnahmeregelung abgelehnt. Er ist damit seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Damit widerspricht die kleine Kammer dem Nationalrat, der vergangene Woche einen entsprechenden Vorstoss von Nationalrat Fabio Regazzi klar gutgeheissen hatte.Der Schweizerische Baumeisterverband ist enttäuscht über das Abstimmungsergebnis im Ständerat. Der Verzicht auf eine Ausnahmeregelung sei ein «verheerendes Zeichen gegen die branchenspezifischen Errungenschaften der Sozialpartnerschaft, welche seit Jahren auf die Bedürfnisse der älteren Mitarbeitenden eingehen.» Insbesondere greife die Politik direkt die Bau-Rente ab 60 im Bauhauptgewerbe an, die mit einer derart ausgestalteten Überbrückungsrente obsolet zu werden droht.Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat, in dem bereits morgen Mittwoch, 11. März die Ausnahmeregelung sowie weitere verbleibende Differenzen erneut traktandiert sind. Der SBV hofft darauf, dass die Nationalratsmitglieder wie in der Vorwoche mit einem Ja zur Ausnahmeregelung den Wert und die Wichtigkeit von sozialpartnerschaftlichen Lösungen wie der Frührente im Bauhauptgewerbe würdigen. Worum geht es bei den Überbrückungsleistungen?Im Bauhauptgewerbe besteht schon heute mit der Bau-Rente ab 60 eine allgemeinverbindlich erklärte Lösung, die auf die Situation der älteren Mitarbeitenden direkt eingeht. Diese Branchenlösung wird durch die Überbrückungsrente in Frage gestellt. Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes müssten sich zusätzlich zu den hohen Lohnnebenkosten für den GAV FAR an der nationalen Überbrückungsrente beteiligen, die über die Steuern finanziert werden soll. Diese Doppelbelastung lässt die angespannte Situation im Bauhauptgewerbe mit extrem tiefen Margen nicht zu. Flexible, auf die konkreten Bedürfnisse abgestimmte Lösungen sind teuren gesetzlichen Einheitslösungen vorzuziehen. Dafür setzt sich der SBV bei dem Bundesgesetz über die Überbrückungsleistungen und weiteren politischen Geschäften ein. Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband kommunikation@baumeister.ch Artikel teilen
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