Vorsicht Chemikalien

Auf jedem Bau werden chemische Produkte eingesetzt. Viele davon sind für die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährlich. Deshalb ist der richtige Umgang mit Chemikalien wichtig.

Auf jedem Bau werden chemische Produkte eingesetzt. Viele davon sind für die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährlich. Deshalb ist der richtige Umgang mit Chemikalien wichtig.

Auf Baustellen werden eine Vielzahl von Chemikalien eingesetzt, zum Beispiel für Reinigungs- und Wartungsarbeiten und später für Maler- und Bauarbeiten. Zu den gängigsten Chemikalien zählen Lösungsmittel, Laugen, Farben, Klebstoffe und vieles mehr. Die allermeisten chemischen Produkte können bei unsachgemässer Anwendung negative Einflüsse auf die Gesundheit der Arbeitenden haben. Die Suva hat im Umgang mit Chemikalien auf Baustellen folgende vier Regeln aufgestellt:

  • Staub vermeiden (geschlossene Systeme verwenden, Nassbearbeitungsverfahren wählen, Staub am Entstehungsort absaugen, Reinigung nass statt trocken mit Besen)
  • Haut schützen (Schutzcremen auftragen)
  • Essen und Trinken (Wo Chemikalien im Spiel sind, aufs Essen verzichten)
  • Hygiene (Vor Pausen und nach der Arbeit die Hände waschen)

«Die Gefahren im Umfang mit Chemikalien auf Baustellen sind nicht zu unterschätzen», warnt Philippe Carlen, Leiter Qualität, Umwelt und Sicherheit beim SBV. Kunstharze und -lacke können beispielsweise gravierende Gesundheitsschäden verursachen wie Haut- und Atemwegsallergien, Augenschäden und Verätzungen.

Wer mit Kunstharzen arbeitet, muss immer Handschuhe tragen. Lösemittel sind eine weitere Gefahrenquelle. Ihre Dämpfe können schnell gefährlich hohe Konzentrationen erreichen, besonders in engen Räumen. Das Einatmen solcher Dämpfe führt von Benommenheit und Kopfschmerzen bis hin zu lebensgefährdenden Zuständen. Wer über längere Zeit hohe Konzentrationen einatmet, kann bleibende Schäden an Organen und Nerven erleiden. Bei der Arbeit mit Lösemittel wird empfohlen, immer ausreichend zu lüften. Falls dies unmöglich ist, Atemschutzmasken tragen.

Die Gefahren im Umfang mit Chemikalien auf Baustellen sind nicht zu unterschätzen.

Philippe Carlen
Leiter Qualität, Umwelt und Sicherheit beim SBV

Persönliche Schutzausrüstung tragen

Das Gesetz verpflichtet die Arbeitgebenden dazu, die Gefahren in Ihrem Unternehmen zu ermitteln, das Potenzial der Gefährdung zu beurteilen und geeigneten Massnahmen Schutz der Arbeitnehmenden zu treffen. Dies betrifft auch den Umgang mit Chemikalien. «Die Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen Gefahrstoffe stellen hierbei die Grundlage für die Beurteilung der Gefährdung dar und legen die erforderlichen Schutzmassnahmen im Umgang mit den Gefahrstoff fest, erklärt SBV-Experte Carlen. Grundlage dafür sind bei Chemikalien die Sicherheitsdatenblätter.

Die persönliche Schutzausrüstung setzt sich gemäss Suva im Umgang mit Chemikalien aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Hautschutzcreme: Sie dient bei allen Arbeiten mit Chemikalien als Basisschutz.
  • Chemikalienhandschuhe: Die Sicherheitsdatenblätter enthalten Angaben über die geeigneten Handschuhtypen. Bei starker Verschmutzung oder Anzeichen von Verschleiss sind die Handschuhe zu ersetzen.
  • Atemschutz: Verwenden Sie gegen Stäube einen Atemschutz mit mindestens einem Filter der Klasse P2 oder FFP2. Zu beachten ist, dass Einwegfeinstaubmasken höchstens einen Tag lang getragen werden, weil deren Filterwirkung abnimmt. Gegen Lösemitteldämpfe werden Maske mit Aktivkohlefilter des Typs A eingesetzt. Die Kombinationsfilter des Typs ABEK schützen gegen eine Vielzahl von Schadstoffen, darunter saure Dämpfe, Ammoniak oder Chlor. Wichtig ist, dass die Maske gut abdichtet.
  • Augenschutz: Vor kleineren Spritzern schützt bereits eine einfache Schutzbrille. Beim Arbeiten mit grösseren Mengen flüssiger Produkte, verwendet man am besten eine dichtschliessende Schutzbrille oder ein Gesichtsschutzschild.
  • Schutzkleidung: Einweganzüge bieten Schutz bei Verschmutzung mit Bauchemikalien. Für die meisten Arbeiten auf dem Bau reichen allerdings Einweganzüge des Typs 5, «staubdicht» nach Norm SN EN ISO 13982.

 

Bild: Suva

Schnelles Handeln wichtig

Sollte trotz aller Vorsichtsmassnahmen etwas passieren:

  • Augenspritzer: Spülen Sie das Auge sofort mit dem gesamten Inhalt einer Augenspülflasche oder besser unter fliessendem Wasser aus. Nach Spritzern in die Augen ist immer ein Besuch beim Augenarzt erforderlich.
  • Verätzungen: Ausspülen der betroffenen Hautstellen mit Wasser. Bringen Sie anschliessend den Betroffenen zum Arzt, in ein Spital oder rufen Sie Telefon 144 an.
  • Vergiftungen: Rufen sie das Tox-Zentrum Telefon 145 an.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA sehr gerne unter beratung@bfa-​bau.ch zur Verfügung.

Über den Autor

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Monica Fernandez

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