AHV-Milliardendefizit und höhere Lohnabgaben verhindern

Im März 2024 stimmt das Volk über die Renteninitiative ab, die das Rentenalter an die Lebenserwartung koppelt. Der SBV unterstützt die Initiative, weil sonst zusätzliche Lohnabgaben drohen.

 

Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 lag das Rentenalter für beide Geschlechter bei 65 Jahren. Männer bezogen damals eine Rente im Schnitt über 12 Jahre, Frauen über 13 Jahre. Heute leben Männer 7 und Frauen 10 Jahre länger. Gleichzeitig werden weniger Kinder geboren. Dieses Ungleichgewicht führt zu enormen Defiziten. Ab 2030 wird die AHV ins Minus rutschen und mit jedem Jahr türmt sich das Milliarden-Franken-Defizit auf. 2050 würde es 10 Milliarden Franken betragen, kumuliert bis dahin mehr als 130 Mrd. Franken.  

 

AHV D

 

Renten und Kaufkraft sichern

Wie schliesst man die Lücke? Da die Mehrheit im Volk eine Rentenkürzung nicht akzeptieren würde, bleiben nur drei Methoden: höhere Mehrwertsteuer, höhere Lohnabgaben oder länger arbeiten. Die ersten beiden Wege stopfen nur Löcher. Zudem sind sie angesichts steigender Mieten, Lebensmittelpreise, Energiekosten usw. kaum attraktiv.

Das Rentenalter sollte deshalb an die Lebenserwartung geknüpft werden, wie es dem demografischen Wandel entspricht. Wenn wir länger leben, müssen wir auch länger arbeiten. Die Renteninitiative packt somit das Problem an der Wurzel und ist effektivste Lösung. Bei Annahme würde das Rentenalter bis 2033 für beide Geschlechter stufenweise auf 66 Jahre erhöht werden. Statistisch verbringt man heute rund einen Fünftel seines Lebens im Pensionsalter. Dies würde auch künftig so bleiben. Jedes zusätzlich gewonnene Lebensjahr würde also mit der Renteninitiative nicht vollständig in die Erwerbszeit fliessen, sondern zu 20% in die Pensionierung.

 

Frühpension bleibt möglich

Einige Branchen wie das BHG kennen den Vorruhestand. Diese Option bleibt bestehen – wobei sich im BHG der Leistungszeitraum auf jeden Fall auf die letzten fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter beschränkt, wie der GAV FAR vorausschauend festhält. Die Renteninitiative steht weder flexiblen, auf die einzelnen Bauarbeiter abgestimmten Frühpensionierungslösungen entgegen, noch hat sie zusätzliche FAR-Bezugsjahre und entsprechende Mehrkosten zur Folge.

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Martin Maniera

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