Drei Abstimmungen 2024 zur Altersvorsorge

Das Volk wird im kommenden Jahr an der Urne über drei Vorlagen im Bereich der Altersvorsorge abstimmen. Der SBV setzt sich für die Linie ein, dass Mehrausgaben möglichst vermieden und Reformen auch leistungsseitig angesetzt werden müssen.

 

Die Schweizer Bevölkerung lebt immer länger und die Babyboomer-Generation geht in Pension. Beide Entwicklungen setzen das 3-Säulen-System in der Altersvorsorge unter Druck. Im Jahr 2024 wird das Volk über drei Vorlagen befinden: die Initiative für eine 13. AHV-Rente, die Renteninitiative und die BVG-Reform. Der SBV lehnt die 13. AHV-Rente ab. Hingegen hat er die Ja-Parole zur Renteninitiative und zur BVG-Reform gefasst.

Der Bundesrat hat entschieden, dass die Abstimmung über die 13. AHV-Rente sowie über die Renteninitiative im März 2024 erfolgt. Das Datum für die BVG-Reform ist noch nicht bekannt.

 

Enorme Mehrkosten für die AHV

Die von der SP eingebrachte Initiative für eine 13. AHV-Rente will eine 13. Monatsrente für die AHV einführen. Dies bedeutet also Mehrkosten in Höhe von 8.3 Prozent beziehungsweise 5 Milliarden Franken jedes Jahr. Diese Mehrkosten muss vor allem die erwerbstätige Bevölkerung stemmen, sei es in Form grösserer Lohnabgaben an die AHV oder einer höheren Mehrwertsteuer. Dabei müssen die Erwerbstätigen bereits mit gestiegenen Mieten, Hypothekarzinsen, Energie- und Lebensmittelpreisen kämpfen. Es ist unverantwortlich, dass die Arbeitstätigen in einem solchen Umfeld noch zusätzliche Renten für die Pensionierten finanzieren sollen, obschon die jetzige Rentnergeneration bereits so vermögend ist wie keine zuvor.

 

Nur 12 Prozent finanzieren ihre AHV-Rente selbst

Die letzte AHV-Reform wurde an der Urne knapp angenommen, dabei ist sie wichtig, um die AHV zumindest bis zum Jahr 2030 zu stabilisieren und die Finanzen nicht ins Minus abdriften zu lassen. Die Initiative für eine 13. AHV-Rente würde wieder ein grosses Loch in die Finanzen reissen. Dabei sind schon heute nur 12 Prozent der Rentner «selbsttragend», das heisst, sie haben ihre AHV-Rente selbst vollständig durch ihre eigenen Beiträge finanziert. Bei 88 Prozent der AHV-Rentner wird die Rente von anderen, gut verdienenden Einzahlern mitgetragen. Diese 88 Prozent zahlen in die AHV weniger ein als sie später selbst an Rente erhalten. Eine noch grössere Umverteilung lässt sich nicht rechtfertigen.

Deshalb ruft der SBV alle Stimmberechtigten auf, ein Nein in die Urne zu legen, denn die Rechnung für die zusätzliche Rente müssten sie selber bezahlen. Lieber sollten sie das Geld für sich selbst und ihre eigene Altersvorsorge zur Seite legen anstatt anderen eine zusätzliche Rente zu finanzieren.

 

Ja zur Renteninitiative

Damit die Kosten für die Altersvorsorge nicht aus dem Ruder laufen, möchte die Renteninitiative der Jungfreisinnigen das Rentenalter langsam anheben und an die Lebenserwartung koppeln. 20 Prozent des Lebens verbringt man heutzutage in Pension, dieser Anteil bleibt auch mit der Renteninitiative konstant. Der SBV unterstützt die Renteninitiative, da für Bauarbeiter die Möglichkeit der Frühpensionierung mittels FAR weiterhin bestehen bleibt.

 

 

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Martin Maniera

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