Geplante Regulierung zu Antikollisionssystemen bei Turmdrehkranen wird als Empfehlung formuliert

Der SBV erzielte eine Einigung in der Diskussion um die Anwendung von Antikollisionssystemen auf Turmdrehkranen. Danach verzichtet die Suva auf eine neue Regulierung und wandelt diese in eine Empfehlung. Die Risikobeurteilung und die Gefahrenermittlung durch die Unternehmer bilden die Basis für die Wahl der erforderlichen Schutzmassnahmen.

 

Krane sind auf vielen Baustellen anzutreffen. Meist handelt es sich dabei um einen einzelnen Kran. Auf grösseren Baustellen kommen aber sehr oft mehrere Krane eingesetzt werden, um den anfallenden Materialumschlag bewerkstelligen zu können.

Als Grundlage für die Festlegung von Massnahmen dient der Art. 4 Abs. 4 der Kranverordnung. «Ist der Aktionsbereich von Kranen durch Hindernisse eingeschränkt, sind Schutzmassnahmen zur Verhinderung von Kollisionen zu treffen.» Aus Sicht des SBV sollten die gewählten Schutzmassnahmen das Ergebnis einer situationsbezogenen Risikobeurteilung und Gefahrenermittlung durch den Unternehmer sein und nicht durch eine fixe Vorgabe präjudiziert werden.

Das Suva-Factsheet «Turmdrehkrane – Installation, Montage, Demontage» legt zwar Schutzmassnahmen für Situationen von bis zu zwei Kranen auf einer Baustelle fest, nicht aber für Situationen von drei oder mehr Kranen, die sich gegenseitig in den Arbeitsbereich ragen und kollidieren können. Dies will die Suva über eine Revision des Factsheets nachholen.

Am 30. Mai fand ein Austausch mit der Suva und dem Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft VSBM statt. Nach einer intensiven Diskussion konnten sich der SBV, der VSBM und die Suva darauf einigen, dass die Suva Schutzmassnahmen wie den Einsatz von Antikollisionssystemen als dringliche Empfehlung und nicht als zwingend umzusetzende Massnahme formuliert.

Die Unternehmen können sich damit bei der Wahl der passenden Schutzmassnahmen weiterhin auf das Fachwissen und die Erfahrung ihrer Spezialisten stützen. Technische Massnahmen wie Arbeitsbereichsbegrenzung oder Antikollisionssysteme sind in den meisten Fällen am effektivsten, da sie die Kranführerin oder den Kranführer bei unübersichtlichen Situationen unterstützen. Dennoch bleibt die situative Umsetzung anderer Massnahmen möglich, wenn sie das Schutzziel – das Verhindern von Kollisionen - erfüllen. Die fehlende Abbildung der Situation mit drei Kranen soll nun mit einer erneuten Überarbeitung des Factsheets behoben werden.

Der SBV nimmt die Bedenken seiner Mitglieder sehr ernst. Diese haben sich erst kürzlich mit einer Resolution für mehr Arbeitssicherheit und weniger kontraproduktiver Überregulierung an den Verband gewendet. Mit dem Verzicht auf eine zusätzliche Regulierung wird diesem Anliegen entsprochen. Indirekt honoriert die Suva sogar die Kompetenzen in den Reihen der Baufirmen. Aus Sicht des SBV ist dies ein wichtiger Erfolg.

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Monica Fernandez

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