Neues Beschaffungsrecht

Das neue Beschaffungsrecht auf Bundesebene ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Auf Kantonsebene kommt die Umsetzung der neuen interkantonalen Vereinbarung über öffentlichen Beschaffungswesen (IVöB) etwas langsamer voran, aber das Tempo, mit dem zahlreiche Kantone deren Inkrafttreten forcieren, ist durchaus erfreulich.

Die wichtigsten Veränderungen für den Bausektor sind die Neugestaltung der Preiskriterien (Umverteilung der Gewichtung innerhalb des Kriteriums Preis und Bewertung der Plausibilität des Angebots oder der Verlässlichkeit des Preises), der Qualitätskriterien (Nachhaltigkeitskriterien, Innovationskriterien, Lebenszykluskosten) und des Beschaffungsprozesses (Schutz vor Dumping und KMU-Tauglichkeit).

Für die Baubranche hat es nur Vorteile, wenn sie sich vom Ansatz «80% Nominaler Preis, 20% Qualitätskriterien» loslöst. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) empfiehlt je nach Komplexität des Projekts eine Gewichtung des Preises von 80% bis 30%. Mit diesem neuen Ansatz werden die Vergabestellen mehr Qualitätskriterien anwenden. Aktuell finden Gespräche statt mit dem Ziel, die Nachhaltigkeitskriterien zu definieren. Für den SBV ist es wichtig, dass dies nicht zu einer Liste von Labels führt und man stattdessen auf etablierte Normen wie der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) setzt. 60% der Mitgliedsfirmen des SBV beschäftigen 20 Angestellte oder weniger. Es ist daher ungemein wichtig, dass diese Unternehmen weiterhin an Ausschreibungen teilnehmen können. Dies ist aktuell eine der Kernbotschaften des SBV an die Vergabestellen auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde.

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Laurent Widmer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Politik - Public Affairs

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