Vergaberecht: So profitieren kleine Unternehmen Dienstag, 22.12.2020 | 09:55 Ab 1. Januar 2021 gibt es in der Schweiz bei öffentlichen Vergaben einen Qualitätswettbewerb. Norwegen kennt das System, dass bei Vergaben der öffentlichen Hand nicht zwingend der billigste Anbieter das Rennen macht, bereits. Der Qualitätswettbewerb, findet die norwegische Vergaberechtsspezialistin Lene Moe Blom, stärkt kleine Unternehmen. Norwegen habe ein sehr fortschrittliches Vergaberecht, lobte Implenia-CEO André Wyss im Interview mit der Schweizer Bauwirtschaft. Im Hinblick auf die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), die in der Schweiz am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, ist es interessant zu sehen, was in Norwegen gut läuft und was allenfalls nicht. Lene Moe Blom, Senior Attorney bei der Kanzlei Grette, gibt Auskunft. Sie erläutert, dass auch in Norwegen der Preis ein Zuschlagskriterium ist. Die öffentliche Vergabestelle könne jedoch von Fall zu Fall entscheiden, wie hoch sie dieses Kriterium bewerten wolle. Dies könnten 100 Prozent sein oder 70 Prozent oder sogar weniger, um ein Beispiel zu nennen. Weitere Zuschlagskriterien könnten die Qualität sein, die Lieferfristen oder die Nachhaltigkeit. Dabei werde festgelegt, in welcher Reihenfolge und zu welchen Prozentzahlen diese weiteren Kriterien zählen würden. Laut Lene Moe Blom spielen Zertifizierungen in Norwegen eine untergeordnete Rolle. Vielmehr sei entscheidend, ob man entsprechende Referenzprojekte vorweisen könne. Gemäss Lene Moe Blom komme dies kleineren und mittleren KMUs zugute, weil diese ohne einen grossen administrativen Aufwand ihre Kompetenzen belegen könnten. Zudem könnten sie sich in einem Gebiet spezialisieren und hätten dann bei öffentlichen Vergaben einen Vorteil, sofern die Grösse des Projektes passt. Grössere administrative Hürden gebe es bei grösseren oder grossen Projekten, da dort viele Vorgaben beachtet werden müssten. Diese Projekte seien für kleinere KMUs aber häufig eh zu aufwändig und zu riskant. Ausschluss der Unternehmervariante Was könnte in Norwegen besser laufen? Lene Moe Blom nennt den Ausschluss der Unternehmervariante. Dieser ist in der Schweiz auch möglich. In Norwegen würden die technischen Vorgaben häufig sehr genau erfasst, wer diese nicht einhalte, werde automatisch disqualifiziert. «Es sollte möglich sein, auch über materielle Abweichungen zu verhandeln», meint sie. Zwar werde so eine unfaire Vergabe ausgeschlossen, aber die rigide Praxis sei nicht ökonomisch und schade auch der Innovation, weil Unternehmen so keinen Anreiz haben, neue Verfahren zu entwickeln und auszuprobieren. «In Dänemark wird es anders gehandhabt», meint Lene Moe Blom. Ihre Schlussfolgerung: «Die öffentliche Hand sollte in dieser Frage offener sein. Ein echter Qualitätswettbewerb erlaubt andere Vorgehensweisen.» Über den Autor Susanna Vanek Redaktorin / Spezialistin Kommunikation [email protected] Artikel teilen
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