Verhütung lärmbedingter Gehörschäden: Die entscheidende Rolle von Vorsorgeuntersuchungen im Audiomobil der Suva

Auf Baustellen und in industriellen Umgebungen ist die Lärmbelastung häufig ein unterschätztes Problem. Der ständige Lärm während der Arbeitszeit kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Dabei steht die Verhütung lärmbedingter Gehörschäden im Vordergrund.

 

Ein Gehörschaden, der durch anhaltenden Lärm verursacht wird, ist irreversibel und kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Daher sind Lärmschutz und Gehörschadenprophylaxe unverzichtbare Bestandteile des Sicherheitssystems in Betrieben mit lärmgefährdetem Personal.

 

Welche Personen müssen an vorsorglichen Gehöruntersuchungen teilnehmen?

Für Personen mit einer durchschnittlichen jährlichen Lärmexposition LEX,2000h von 85 dB(A) oder mehr sind die Gehöruntersuchungen bis zum 40. Altersjahr obligatorisch. Eine berufsbedingte Hörschädigung entwickelt sich nämlich in den ersten 10 Jahren einer ungeschützten Lärmexposition. Unabhängig vom Alter werden zudem Versicherte aufgeboten, welche noch nie im Audiomobil untersucht wurden oder berufsbedingt ein Mindesthörvermögen aufweisen müssen. Ein weiterer relevanter Punkt ist die Untersuchung von Lernenden in «Lärmberufen» (z. B. Verkehrswegbauer). Obwohl sie während ihrer Ausbildung nicht ständig lärmgefährdenden Tätigkeiten ausgesetzt sind, ist es sinnvoll, den Zustand ihres Gehörs zu ermitteln und allfällige medizinische Probleme frühzeitig zu erkennen. Gerade bei Lernenden sind eine frühzeitige Information und die Sensibilisierung für den richtigen Gehörschutz von sehr grosser Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang wird auch eine ausführliche Gehörschutzmittelberatung durchgeführt.

Die Suva überwacht die Anwendung von Vorschriften zur Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben der Schweiz. In diesem Rahmen informiert die Suva Betriebe, in denen die Lärmexposition über dem Grenzwert liegt, über notwendige Massnahmen zum Gehörschutz und die Durchführung medizinischer Prophylaxe. Dies ist durch gesetzliche Bestimmungen (Art. 70/71 VUV) geregelt. In dieser Hinsicht haben die Arbeitgeber die Verantwortung, die betroffenen Mitarbeitenden für die vorsorglichen Gehöruntersuchungen zu melden und die erforderlichen Lärmschutzmassnahmen im Betrieb zu treffen.

 

Wie läuft eine Gehöruntersuchung im Audiomobil ab?

Die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist ein ernstes Problem. Dank vorsorglichen Untersuchungen durch Hörtests können Gehörschäden frühzeitig identifiziert und vor allem bei jungen Berufsleuten verhindert werden. Dies ist besonders wichtig, weil lärmbedingte Hörschäden sich oft langsam und unbemerkt entwickeln und erst dann auffallen, wenn eine deutliche Schwerhörigkeit vorliegt.

Um lärmbedingten Gehörschäden entgegenzuwirken, betreibt die Suva die sogenannten «Audiomobile». Es handelt sich hierbei um spezialisierte Busse, in denen umfassende Gehöruntersuchungen direkt vor Ort im Betrieb oder auf Baustellen durchgeführt und somit Arbeitsausfallzeiten minimiert werden können. Alle 3–4 Jahre wird das lärmexponierte Personal eines Betriebs zur Untersuchung aufgeboten. Jährlich untersucht die Suva in ihren Audiomobilen das Gehör von rund 22’000 Personen aus 3’500 Betrieben.

Diese Gehöruntersuchungen verfolgen diverse Ziele:

Aufklärung: Die betroffenen Personen werden über die Risiken bei Arbeiten sowie Freizeitaktivitäten in lauten Umgebungen und die Bedeutung des Gehörschutzes aufgeklärt.

 

Hörprüfung: Das individuelle Hörvermögen wird in einer schallarmen Kabine mit entsprechenden Instrumenten geprüft. Die Resultate werden in einem Audiogramm dargestellt. Bei Auffälligkeiten wird mittels Otoskop eine Aufnahme des Trommelfells gemacht.

 

Schutz, Motivation und Prävention: Alle untersuchten Personen werden motiviert und sensibilisiert, den geeigneten Gehörschutz richtig zu tragen.

 

Früherkennung: Beginnende Hörstörungen können frühzeitig erkannt werden.

 

Qualitätskontrolle: Der vorhandene Gehörschutz wird auf seine Wirksamkeit überprüft und die korrekte Anwendung instruiert.

 

 

Was geschieht nach der Gehöruntersuchung und wer trägt die Kosten?

Nach den Untersuchungen werden die Ergebnisse aus den Audiomobilen triagiert und bei Auffälligkeiten mit dem verantwortlichen Ohrenarzt analysiert. Entsprechend der Triage werden Versicherte mit einem auffälligen Gehör für zusätzliche Untersuchungen kontaktiert.

Als Abschluss der Gehöruntersuchungen erhalten die Unternehmen einen zusammenfassenden Bericht mit den Namen der getesteten Personen und spezifischen Empfehlungen.

Die Betriebe werden gemäss Art. 75 VUV für die durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen entstehenden Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten entschädigt. Die Suva vergütet zudem den Lohnausfall der Arbeitnehmenden im Rahmen des versicherten Höchstverdienstes. Dazu reicht der Betrieb nach den Gehöruntersuchungen im Audiomobil eine detaillierte Rechnung für den entstandenen Lohnausfall und die Reisekosten ein.

 

Welche Erfolge hat die Gehörschadenprophylaxe aufzuweisen?

Die Massnahmen zur Gehörschadenprophylaxe zeigen Wirkung. So hat der Anteil der Personen, die im Audiomobil untersucht werden und eine Hörschädigung aufweisen, in den letzten 30 Jahren markant abgenommen. Nichtsdestotrotz stellen die Gehörschädigungen bis heute die häufigsten Berufskrankheiten dar.

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht nur beruflicher Lärm schädlich ist. Auch Lärm in der Freizeit kann das Gehör beeinträchtigen. Auf das Freizeitverhalten der Mitarbeitenden kann der Betrieb nur bedingt Einfluss nehmen. Wenn den Mitarbeitenden aber die Auswirkungen eines Gehörschadens bewusst gemacht werden, so wird sich dieses Bewusstsein auch auf das Freizeitverhalten auswirken. Mitarbeitende, die am Arbeitsplatz gute Erfahrungen mit dem Tragen von Gehörschutzmitteln machen, werden diese auch in der Freizeit verwenden. Denn der Schutz des Gehörs sollte stets Priorität haben, sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld.

Die Audiomobile der Suva dienen nicht nur der Aufklärung, Prävention zur Verhütung von Gehörschäden und Vorsorgeuntersuchungen vor Ort, sondern stellen das Wohlbefinden der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt und fördern dadurch die Sicherheitskultur im Betrieb nachhaltig.

Über den Autor

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Monica Fernandez

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