Wohnungsangebot – das Bauen muss erheblich beschleunigt und vereinfacht werden Mittwoch, 30.8.2023 | 15:17 ... Schweizerischer Baumeisterverband Politik & Medien Agenda 125.0 Wohnungsangebot – das Bauen muss erheblich beschleunigt und vereinfacht werden Eine Studie der Zürcher Kantonalbank zeigt, dass es heute vom Baugesuch bis zur Baubewilligung im Landesschnitt 140 Tage dauert – 67 Prozent länger als noch im 2010. Gemäss Analyse des SBV haben zudem die Einsprachen gegen Bauprojekte in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Diese Trends bestätigt auch die Stadtregierung von Zürich: «Die Bearbeitungsdauer von Baugesuchen hat sich seit 2010 um 70 Prozent erhöht». Als Gründe dafür nennt auch sie «den Anstieg der Regulierungsdichte und der Rechtsmittelverfahren». Allein in der Stadt Zürich wird gemäss Schätzungen derzeit der Bau von rund 2000 Wohnungen durch Einsprachen oder eine unverhältnismässige Auslegung von Lärmvorschriften blockiert. Das hat Folgen. Im 2019 war der Leerwohnungsbestand in der Schweiz so hoch wie noch nie in den letzten 20 Jahren. Über 75‘000 Wohnungen standen leer. Doch mittlerweile ist das Wort „Wohnungsnot“ in aller Munde, obwohl schweizweit noch keine Rede davon sein kann. In diversen Städten ist der Leerwohnungsbestand jedoch tief – zu tief - und die Aussichten sind düster. Es besteht Handlungsbedarf. Ein genügendes Angebot und nachhaltiger Wohnraum sind dem SBV wichtig. Deshalb engagiert sich der SBV uns im Rahmen des bundesrätlichen Runden Tisches für raschere und einfachere (Baubewilligungs-)Verfahren, die Begrenzung des Einsprachen-Missbrauchs und einen Denkmalschutz mit Augenmass, um den Wohnungsmangel rasch zu beheben. Die Anliegen des SBV wurden auch von diversen Parlamentarierinnen und Parlamentariern aufgenommen. Thomas Burgherr, Nationalrat SVP, fordert z.B. den Bundesrat in einer Motion auf, zusammen mit den Kantonen Massnahmen zu ergreifen, welche zu einer rascheren Bearbeitung von Baugesuchen führen. Andri Silberschmidt, Nationalrat FDP, wird noch konkreter: «Tempo 30 bei Baubewilligungen». Die Städte und Kantone sollen ab Vorliegen sämtlicher Unterlagen innerhalb von 30 Tagen entscheiden, ob ein Projekt realisiert werden kann. Die Frist von 30 Tagen ist freilich nicht neu. Bereits im 2021 haben Hubert Dafflon (Grossrat Mitte) und Jean-Daniel Wicht (Grossrat FDP/Direktor Baumeisterband Freiburg) im Kanton Freiburg erfolgreich eine Motion eingereicht. Wird vom Amt inskünftig innert 30 Tagen kein Gutachten abgegeben, gilt ein Baugesuch automatisch als genehmigt. Die Kantonsregierung arbeitet nun die entsprechende Gesetzesänderung aus. Auch bezüglich Vereinfachung der Verfahren und der Beschränkung des Missbrauchs von Einsprachen kommt der Ball ins Rollen. So fordert etwa eine Motion von Jacqueline de Quattro, Nationalrätin FDP, dass für energetische Sanierungen in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Baubewilligung mehr nötig ist; ein Anzeigeverfahren soll genügen. Andrea Gmür-Schönenberger, Nationalrätin Mitte, will ein massvolles Kostenrisiko für Einsprechende schaffen, um die Vielzahl von Einsprachen etwas zu bremsen. Die Gesetzesvorlage für die Umsetzung eines Vorstosses von Philipp Bregy, Nationalrat Mitte, der das Verbandsbeschwerderecht auf grössere Projekte einschränkt, liegt bereits vor. Die genannten sowie diverse zusätzliche Dossiers werden vom SBV in der Lobbyarbeit eng begleitet. Sei es im Rahmen von Vernehmlassungen, von konkreten Änderungsanträgen zu den Vorlagen oder auch durch die Teilnahme am nächsten Runden Tisch des Bundesrats vom 12. September – wir engagieren uns für ausreichenden und nachhaltigen Wohnraum. Romana Heuberger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin SBV Lösungen des SBV für ausreichenden und nachhaltigen Wohnraum Raschere und einfachere Baubewilligungsverfahren – Digitalisierung als Chance nutzen Weniger strenge Auflagen für Baubewilligungen bei verdichteter Bauweise – Abbau unnötiger Überregulierungen Unter Schutz stehende Gebäude auf 10 Prozent begrenzen Verdichtung bei Interessenabwägung mindestens gleich hoch gewichten wie Ortsbild- oder Denkmalschutz Entkräftung des Machtinstruments „Einsprache“ durch kurze Fristen bei Gerichtsverfahren und Begrenzung auf grössere Bauprojekte Einführung Ausnützungsbonus von plus 30 Prozent für Ersatzneubauten Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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