Zins für Covid-19-Kredite bleibt unverändert

Im Zuge der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat im Jahr 2020 Bürgschaften für die sogenannten Covid-19-Kredite geschaffen, damit Unternehmen wegen den Lockdowns und den wirtschaftlichen Unsicherheiten nicht die Liquidität ausgeht.

Im Zuge der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat im Jahr 2020 Bürgschaften für die sogenannten Covid-19-Kredite geschaffen, damit Unternehmen wegen den Lockdowns und den wirtschaftlichen Unsicherheiten nicht die Liquidität ausgeht und sie nicht Insolvenz anmelden müssen.

Ende März 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Zinsen für ein Jahr unverändert zu lassen, das heisst, 1.5 Prozent auf Kredite bis 500’000 Franken bzw. 2.0 Prozent für Kredite über 500’000 Franken.

Das Ausbaugewerbe und der Hochbau gehören mit 1.5 Milliarden Franken beziehungsweise 0.5 Milliarden Franken zu jenen Branchen, welche die Kredite am stärksten nachgefragt haben. Der Tiefbau hingegen hatte lediglich 60 Millionen Franken beantragt. Das Ausbaugewerbe hat bislang 42 Prozent seines ausstehenden Kreditvolumens vollständig zurückbezahlt, der Hochbau 49 Prozent. Über alle Branchen hinweg liegt der vollständig zurückbezahlte Anteil bei 50 Prozent.

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Martin Maniera

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