Entsendebetriebe können sich neu bei ISAB registrieren Mittwoch, 21.4.2021 | 09:47 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitgeberpolitik & Recht Entsendebetriebe können sich neu bei ISAB registrieren Auch Entsendebetriebe können sich seit dem 1. April 2021 auf ISAB anmelden. Damit erfüllt ISAB eine wichtige Voraussetzung für eine diskriminierungsfreie Abbildung aller Betriebe im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe. Beim Informationssystem Allianz Bau (ISAB) wurde per 1. April 2021 ein weiterer Meilenstein erreicht: Erstmals werden auch Daten von Entsendebetrieben erfasst. Und das ist keine Selbstverständlichkeit, läuft doch eine Kontrolle der Paritätischen Kommissionen nach unterschiedlichen Mustern ab, je nachdem, ob sie bei einem Entsendebetrieb oder einem Schweizer Betrieb die Einhaltung der vom jeweiligen Gesamtarbeitsvertrag vorgeschriebenen Lohn- und Arbeitsbedingungen prüft. Diesem Umstand wird bei der Erfassung von Entsendebetrieben auf ISAB Rechnung getragen, indem das für diese Unternehmen massgebende Dokument den Titel «Nachweis Entsendekontrollen» trägt. Bei Schweizer Betrieben heisst das gleichwertige Dokument «GAV-Bescheinigung». Dank dem «Nachweis Entsendekontrollen» ist für Vergabestellen und Bauherren auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um einen Entsendebetrieb handelt, wann dieser zuletzt von einer Paritätischen Kommission kontrolliert wurde und wie das Kontrollergebnis ausfiel. SEM muss bessere Datenqualität ermöglichen Im Bauhauptgewerbe wurden die Paritätischen Kommissionen bereits Mitte März geschult, so dass Entsendebetriebe aus dem Bauhauptgewerbe auf ISAB sowohl den «Nachweis Entsendekontrollen», als auch ISAB Cards für ihre Mitarbeitenden bestellen können. Die Abbildung von Entsendebetrieben im ISAB-Portal erfolgt allerdings auf freiwilliger Basis. Das bedeutet, dass sich jeder Entsendebetrieb zuerst bei ISAB registrieren muss – dies im Gegensatz zu Schweizer Betrieben, deren Daten ohne eigenes Zutun durch die Paritätischen Kommissionen auf ISAB eingespeist werden. Zum heutigen Zeitpunkt ist die eindeutige Identifikation der Entsendebetriebe für Paritätische Kommissionen noch erschwert. Die Folge für die Paritätischen Kommissionen ist eine fehleranfällige Datenqualität und Datenübermittlung im Vollzug. Der SBV setzt sich für die rasche Umsetzung des IT-Projekts des Staatssekretariat für Migration zur Optimierung des Meldeverfahrens ein, damit die Vollzugstätigkeit im Baugewerbe weiter verbessert werden kann. Nur so können die Paritätischen Kommissionen schon bald bei ihren Kontrollen von Entsendebetrieben eine bessere und aussagenkräftigere Datenqualität antreffen. Sandra Umiker, Matthias Engel Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
Dienstag, 30.5.2023 Arbeitgeberpolitik & Recht | Arbeitssicherheit | LMV | News Schutzmassnahmen sind auch eine persönliche Angelegenheit Schutzmassnahmen sind auch eine persönliche Angelegenheit. Mitarbeiter müssen ihren Arbeitgeber unterstützen und selber Verantwortung übernehmen.
Freitag, 26.5.2023 Arbeitgeberpolitik & Recht | Medienmitteilungen | Mitgliederinformation | News SECO-Bericht offenbart Schwächen der Stellenmeldepflicht: Baumeisterverband fordert Erhöhung des Schwellenwertes auf acht Prozent Der Schweizerische Baumeisterverband SBV sieht sich durch den am Freitag veröffentlichten SECO-Bericht «Vollzugsmonitoring Stellenmeldepflicht» bestätigt....
Donnerstag, 25.5.2023 Arbeitgeberpolitik & Recht | Der SBV | LMV | News Baumeister sind gute Arbeitgeber Baumeister wissen, dass die Mitarbeitenden ihr wichtigstes Gut sind. Sie bieten ihnen darum die höchsten Handwerkerlöhne und zahlreiche Möglichkeiten...