«Es braucht eine Schweizer Projektallianz » Dienstag, 11.7.2023 | 15:09 ... Schweizerischer Baumeisterverband News «Es braucht eine Schweizer Projektallianz » Der SIA hat einen Entwurf für ein Merkblatt zum Umgang mit Allianzverträgen verfasst, der sich derzeit im Vernehmlassungsprozess befindet. Es wird am 26. September 2023 im Kursaal Bern öffentlich vorgestellt. Der Schweizerische Baumeisterverband SBV unterstützt zusammen mit andere Bauverbänden dieses Merkblatt 2065. Im Interview erläutert Heinz Ehrbar, Präsident Kommission SIA 118, warum es das neue Merkblatt braucht. Kann man heute mit traditionellen Verträgen noch erfolgreich bauen? Natürlich. Ich war stark beim Gotthard-Basistunnel-Projekt engagiert. Im Hinblick auf die NEAT hatten sich die Bauherren, Unternehmer und Planer überlegt, was zu tun war, um dieses gigantische Projekt mit traditionellen Verträgen nicht zum Abenteuer werden zu lassen. Die Unternehmer empfahlen das Einführen der Erfüllungsgarantie, der Streitschlichtung und die unveränderte Anwendung der SIA 118. Die Bauherren waren so klug, diese Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen. Mit Erfolg. Mit keinem Unternehmer ist man bei diesem Projekt vor Gericht gelandet. Die Lehre daraus lautet: Mit den richtigen Zusatzmassnahmen kann man auch mit traditionellen Verträgen erfolgreich bauen. Das gilt auch für Länder, in denen das System der Allianzverträge bereits eingeführt ist. Auch dort wird schliesslich nur der kleinere Teil des Investitionsvolumens mit Allianzverträgen umgesetzt. Das Merkblatt 2065 geht in diesem Sommer in die Vernehmlassung. Warum braucht es neue Modelle zur Zusammenarbeit zwischen den Planenden, den Bauherren und den Ausführenden, wenn doch die bestehenden Verträge funktionieren? Die traditionellen Verträge gehen davon aus, dass der Bauherr die auszuführenden Leistungen exakt beschreiben kann. In vielen Fällen stimmt das auch. Es gibt aber ausgesuchte Fälle wie Umbauten, Bauen unter Betrieb oder lang dauernde, komplexe Projekte, bei denen sich diese Anforderung nicht umsetzen lässt. Bei Abweichungen kommt es dann zu Diskussionen welcher Risikosphäre die Kostenfolgen zuzuordnen sind. Der Allianzvertrag räumt mit diesem Ansatz auf. Die Risiken werden gemeinsam getragen. Damit das möglich ist, braucht es eine finanzielle Risikovorsorge, welche in die gemeinsam ermittelten Zielkosten eingebaut werden. Damit wird die Schuldzuweisungskultur obsolet, weil alle Projektpartner gemeinsam für den Projekterfolg einstehen. Projektallianzen werden weltweit praktiziert und wissenschaftlich begleitet. Warum braucht es mit dem Merkblatt 2065 ein «Schweizer Modell»? Weltweit ist nicht ganz korrekt. Die Anwendung von Projektallianzen beschränkt sich auf den angelsächsischen Raum mit Grossbritannien, den USA, Australien und Kanada sowie Finnland und neuerdings auch Österreich und Deutschland. Die wissenschaftliche Begleitung gab und gibt es, allerdings überzeugt sie nicht immer. Allerdings ist es so, dass Verträge für die Bauausführung auf die Zusammenarbeitskultur und den rechtlichen Rahmen am Ort des Geschehens Rücksicht nehmen müssen. Der angelsächsische Raum kennt ein anderes Rechtsverständnis als wir. Ein Kopieren von Lösungen aus jenem Raum kann nicht zielführend sein. Deutschland hat in den letzten zwei Dekaden bewiesen, dass es ein grundsätzliche Problem mit der Realisierung von Grossprojekten gibt$. Ich weiss das deshalb, weil ich in Deutschland selbst in der Reformkommission für den Bau von Grossprojekten sass. Da sollte eigentlich der Wissenstransfer umgekehrt laufen, auch wenn es mittlerweile auch in Deutschland gute Ansätze gibt. Der Austausch mit Deutschland wird deshalb auch gepflegt. Dann bleiben noch Finnland und Österreich. Finnland ist etwas weiter als wir, Österreich auch. Auch mit diesen Ländern lohnt sich der Erfahrungsaustausch. Am Schluss muss aber der Allianzvertrag für öffentliche Bauherren das schweizerische Vergabe- und Finanzierungsrecht berücksichtigen. Copy paste von ausländischen Modellen funktioniert nicht. Soll dieses Merkblatt ein Werkzeug sein, um die Risiken unserer Branche zu umgehen oder wo bringt dieses Instrument Mehrwert? «No construction project is risk free. Risk can be managed, minimised, shared, transferred, or accepted. It cannot be ignored.» Was heisst, dass kein Projekt risikofrei ist. Das Risiko kann gemanagt, vermindert, geteilt, übertragen oder akzeptiert werden. Es kann nicht ignoriert werden. Das wusste Sir Michael Latham in seinem Grundlagenbericht «Constructing the Team» schon 1994. Ein Umgehen von Risiken gibt es also nicht. Das Merkblatt schafft den Mehrwert darin, dass sich die Vertragspartner von Beginn weg nachvollziehbar mit möglichen Risiken auseinandersetzen und die notwendigen Massnahmen gemeinsam festlegen und das sowohl terminlich als auch kostenmässig abbilden.Im traditionellen schweizerischen Vertragswesen ist es viel zu einfach, sich hinter dem sogenannten Unvorhergesehenen zu verstecken, obwohl die Risikoereignisse in den meisten Fällen voraussehbar waren. Da braucht es auch in der traditionellen Projektabwicklung dringend ein Umdenken. Könnte es das Image der Baubranche verbessern, wenn vermehr in Projektallianzen gebaut wird? Gegenfrage: Braucht es eine Imagekorrektur? Als das Milliardenprojekt Gotthard-Basistunnel eingeweiht wurde, fand dieses Werk weltweite Beachtung und die Kompetenz der Schweizer Baubranche wurde bewundert. Aber nun gut: Wenn die Projektallianzen das konstruktive Gestalten im Bauwesen wieder in den Vordergrund rücken und den Streit eliminieren, ist das nur gut für die Nachwuchsförderung und das Image der Branche. Das Motto heisst «Bauen statt streiten». Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei Projektallianzen? Projektallianzen funktionieren auch ohne Digitalisierung. Die Digitalisierung kann aber zusätzlich unterstützen. Die Digitalisierung ohne eine Projektallianz ist aber schwierig umzusetzen, wenn man unter der Digitalisierung den kontinuierlichen maschinenlesbaren und verlustfreien Datenfluss über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks versteht. Das bedeutet dann, dass Bauherr, Planer und Unternehmer auf gemeinsamen Plattformen arbeiten, welche die genannten Anforderungen erfüllen. Da hilft der Allianzvertrag Lösungen zu finden. Heute ist das oft noch nicht möglich. Zudem gilt bei der Einführung von BIM der Leitspruch «zuerst virtuell bauen, dann digital». Dies verlangt, dass der real bauende Unternehmer bereits in den digitalen Planungsprozess eingebunden wird. Auch dafür sorgt der Allianzvertrag. Heute klappt auch diese Anforderung häufig nicht. Der SIA hat einen Entwurf für ein Merkblatt zum Umgang mit Allianzverträgen als wesentlichen Baustein für das partnerschaftliche Bauen verfasst und stellt diesen zusammen mit dem SBV, suisse.ing und dem Institut für Baurecht (Universität Freiburg) am 26. September 2023 im Kursaal Bern öffentlich vor und zur Diskussion. Warum sollen die Entscheider von Bauunternehmen diese Tagung besuchen? Auf dem Gebiet IPD, Allianzen und so weiter zirkulieren viele Halbwahrheiten, was nur für Verwirrung sorgt. Da wollen Klarheit verschaffen und mit gewissen wissenschaftlich nicht haltbaren Aussagen aufräumen, welche nebenbei dem Bauwesen eher schaden als nützen. Unser Modell der Projektallianz wurde in Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg sauber auf die Schweizer Verhältnisse hin erarbeitet. Wir wollen aufzeigen, welche Vorteile man mit einem solchen Modell hat, aber auch darauf hinweisen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in ein solches Projekt einzusteigen. Die Tagung soll der Klarheit dienen und Bauherren, Unternehmer und Planer motivieren in erste Pilotprojekte einzusteigen. Ohne den Tatbeweis auch in der Schweiz kommen wir nicht weiter. Erfahrungen aus Projekten in Deutschland oder den USA nützen den Schweizer Bauunternehmern nur bedingt. Das Ziel ist es, dass die Tagungsteilnehmenden am Abend des 26. Septembers die Grundregeln einer Projektallianz nach dem Modell SIA Merkblatt 2065 verstanden haben. Wann wird das Merkblatt 2065 in Kraft treten und wie wird es in der Branche dann verbreitet werden? Das hängt ein bisschen von den Rückmeldungen aus dem anlaufenden Vernehmlassungsprozess ab. Wenn alles gut läuft, hoffen wir, im Sommmer 2024 (1. August 2024) mit der deutschen und der französischen Version des Merkblatts und des Mustervertrags auf dem Markt zu sein. Die iItalienische und englische Version folgen danach. SIA-Fachtagung «Planen und bauen in Projektallianzen, 26. September 2023, Bern Über den Autor Susanna Vanek [email protected] Artikel teilen
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