Gleichzeitig CO2-Emissionen senken und verdichtet bauen

Mit einem Ausnützungsbonus von bis zu 30 Prozent für Ersatzneubauten stellt das CO2-Gesetz den Kantonen ein neues, effizientes Instrument zur Verfügung, um die Emissionen des Gebäudeparks zu senken und diesen gleichzeitig zu verdichten. 

 

Bei einer Annahme des CO2-Gesetzes am 13. Juni 2021 werden im Rahmen des Gebäudeprogramms den Kantonen rund 450 Millionen Franken zusätzlich aus dem neuen Klimafonds zur Verfügung gestellt. Diese Beiträge richten sich ausschliesslich an Kantone mit Förderprogrammen in mindestens zwei der drei folgenden Bereichen: energietechnische Renovationen der Gebäudehülle oder Komplettsanierungen, Renovationen von technischen Installationen (insbesondere Heizungen) und Ersatzneubauten. Obschon Letztere in der aktuellen Diskussion etwas untergehen, sind sie eine der wichtigsten Stellschrauben, um die Schweizer Klimaziele zu erreichen, denn ein heute erstelltes Gebäude verbraucht vier- bis siebenmal weniger Energie als ein Gebäude mit Baujahr 1980 oder früher. Zukünftig werden also nicht nur energietechnische Gründe eher für einen Neubau als für eine Renovation sprechen, sondern auch wirtschaftliche.

Den Wohnungsbedarf in den Städten decken und gleichzeitig die CO2-Emissionen senken 

Mit Ersatzneubauten lässt sich ein weiteres, 2013 vom Volk gutgeheissenes Ziel erreichen: die Verdichtung der bebauten Fläche. Heute wird jede zurückgebaute Wohnung durch zwei neue ersetzt, bei gleichzeitiger Verdreifachung der Wohnfläche. Verdichten schont daher nicht nur die wertvolle Ressource Boden, sondern ermöglicht es auch, den Wohnungsbedarf einer Bevölkerung zu decken, die in rund 20 Jahren die 10-Millionen-Grenze erreichen wird (Zum Vergleich: heute zählt die Schweiz 8.6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner).

Indem alte Gebäude durch Neubauten ersetzt werden, kann also der bestehende Platz besser ausgenützt werden. Auch wenn sich das CO2-Gesetz auf Energiefragen konzentriert und die Verdichtung nicht ausdrücklich erwähnt, beinhaltet es trotzdem ein neues, effizientes Instrument, um das Doppelziel der Reduktion von CO2-Emissionen und der Verdichtung des Gebäudeparks zu erreichen.

Ein Ausnützungsbonus von bis zu 30% 

Mit diesem neuen Instrument können die Kantone in Zukunft einen Bonus von bis zu 30 Prozent auf die Ausnützungsziffer gewähren für Ersatzneubauten und umfassende Gebäudesanierungen, die das Ziel haben, die Energiebilanz von Gebäuden zu verbessern. So können Null-Emissions-Wohnungen gebaut werden, ohne die Landschaft zu zerfressen. Zudem begünstigt dieser Prozess Investitionen. Davon profitieren nicht nur die grossen Bauherren, im Gegenteil: Zahlreiche kleine Privateigentümer haben aktuell Mühe, die für ihre Projekte notwendigen Mittel zu erhalten. Dank dem Ausnützungsbonus werden Projekte aus wirtschaftlicher Sicht attraktiv genug, um von finanzieller Unterstützung zu profitieren, da auf derselben Parzelle zusätzliche Wohnungen geschaffen werden können. Diese können sowohl vermietet als auch verkauft oder natürlich durch den Eigentümer bewohnt werden.

Fürs Klima und die Gesellschaft 

Die Wohnungsknappheit, speziell in den Städten und Agglomerationen, lässt die Mieten steigen. So ist beispielsweise in der Genferseeregion das Finden einer bezahlbaren Wohnung oft ein regelrechter Hindernislauf. Indem der städtische Raum verdichtet wird, das heisst, indem neue Wohnungen da gebaut werden, wo sie benötigt werden, kann die Verteuerung der Mieten in gefragten Wohngebieten gemildert werden. Ein Ja zum CO2-Gesetz am 13. Juni kommt damit nicht nur dem Klima zugute, sondern auch der Gesellschaft im Allgemeinen und trägt im Übrigen zum Erhalt zahlreicher Arbeitsplätze bei, denn die Bauaktivität kann nicht ins Ausland verlagert werden.

Über den Autor

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Corine Fiechter

Mediensprecherin / Spezialistin Kommunikation

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