Kreislaufwirtschaft

Ein Vorentwurf zur Anpassung des Umweltschutzgesetzes (USG) ist noch bis am 16. Februar 2022 in Vernehmlassung.

 

Am 11. Oktober 2021 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) einen Vorentwurf angenommen, der die Kreislaufwirtschaft fördern soll. Der SBV begrüsst dies.

Die Schweizer Bauwirtschaft produziert rund 74 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr. Davon sind 57 Millionen Tonnen Aushub- und 17 Millionen Tonnen Rückbaumaterial. Rund 75% dieser Bauabfälle werden heute bereits verwertet. So werden zum Beispiel die Rückbauabfälle zur Herstellung von Recyclingbeton verwendet. Die Bauwirtschaft setzt schon lange auf die Kreislaufwirtschaft.

Der SBV unterstützt die Gesetzesrevision grösstenteils, lehnt aber zwei Elemente ab.

 

Aspekte, die der SBV unterstützt

 

Verwertung der Abfälle

Viele Punkte der Gesetzesrevision (z.B. Materialverwertung) sind heute bereits Teil der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Diese werden von der Bauwirtschaft bereits umgesetzt.

 

Vorbildrolle des Bundes

Produkte der Kreislaufwirtschaft sind von hoher Qualität, werden aber noch zu wenig eingesetzt. Die öffentlichen Bauherren sollten diesbezüglich eine Vorbildrolle einnehmen.

 

Kennzeichnung von Bauteilen

Der SBV stimmt dieser Anpassung zu. Es gibt gute Beispiele, wie Madaster.com oder Bauunternehmen mit eigenen Trennungsanlagen.

 

Aspekte, die der SBV ablehnt

 

Baumaterialbörse

Baumaterialbörsen sind zwar wichtig, sollten aber nicht vom Bund betrieben werden. Die Branche ist an solchen Plattformen interessiert, kümmert sich aber selber um den Aufbau und den Betrieb.

 

Lenkungsabgabe für das Deponieren

Die UREK-N hat zudem ein Postulat eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, eine Lenkungsabgabe für die Deponierung von Bauabfällen zu prüfen. Der SBV geht davon aus, dass diese Lenkungsabgabe nicht den gewünschten Effekt hätte. Die Deponiekapazitäten sind bereits heute nicht ausreichend, was die Entsorgungskosten in die Höhe treibt. Das Deponieren schliesst ein allfälliges späteres Recycling nicht aus. Die kantonalen Richtpläne müssen ausreichende Entsorgungskapazitäten garantieren.

 

Über den Autor

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Laurent Widmer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Politik - Public Affairs

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