Lohnmeldungen  werden unkomplizierter

Die Betriebe des Bauhaupt- und des Gleisbaugewerbes mit Mitarbeitenden sind verpflichtet, jährlich eine Lohnmeldung an den Parifonds Bau sowie die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt FAR einzureichen. Diese Lohnsummen bilden die Grundlage für die Berechnung der Beiträge, welche die Betriebe bezahlen müssen. Bisher erfolgten diese Meldungen jeweils getrennt voneinander und auf Papier.

 

Der SBV hat als Sozialpartner zusammen mit der Unia, Syna und Baukader Schweiz sowie der Führungsorgane beider Organisationen die Entwicklung eines gemeinsamen Onlineportals beschlossen. Es ist das «portal-bau». Mit der Einführung des portal-bau wird die jährliche Lohnsummenmeldung sowie der weitere Informationsaustausch für die Zuständigen in den Betrieben vollständig digitalisiert und damit vereinfacht. Die Vorteile für die Betriebe sind eine bessere Übersicht sowie Effizienz- und Qualitätssteigerungen. So sind alle offenen und bezahlten Rechnungen auf einen Blick ersichtlich und die im portal-bau hinterlegten Nutzer werden per E-Mail über anstehende Aufgaben, neue Rechnungen oder Mitteilungen informiert. Die portal-bau- Nutzung ist für den Betrieb kostenlos. Ab nächstem Jahr ist sie obligatorisch und die Lohnsummenmeldungen sind an den Parifonds Bau und Stiftung FAR nur noch über das portal-bau möglich. Der SBV freut sich, dank der neuen Dienstleistung den administrativen Aufwand für seine Mitglieder senken zu können.

 

Was ändert sich konkret? 

Betriebe melden die Löhne über das portal-bau online gleichzeitig dem Parifonds Bau und der Stiftung FAR. Dazu steht eine manuelle Erfassungsoberfläche oder ein Upload per Excel zur Verfügung. portal-bau erkennt aufgrund der erfassten Informationen selbstständig, welche Löhne bei welcher Organisation zu deklarieren sind und leitet die Informationen entsprechend weiter. Der Betrieb hat dabei jederzeit die volle Transparenz über die Datenverwendung, die gemeldeten Löhne sowie die aus der Lohnsummenmeldung zu erwartende Beitragshöhe. Die Kommunikation zwischen dem Betrieb und den Organisationen erfolgt ebenfalls digital über die sichere Kommunikations-Mailbox auf dem portal-bau. Dokumente wie Beitragsrechnungen oder Belege werden neu nur noch digital bereitgestellt. Dabei können die Beitragsrechnungen direkt per E-Mail an den zuständigen Benutzer oder via E-Bill zugestellt werden.

 

Wie können sich Betriebe auf diese Umstellung vorbereiten? 

Alle Betriebe erhalten ab Juni per Briefpost eine Aufforderung zur Registrierung auf dem neuen portal-bau. Im Zuge dieser Registrierung ist durch den Betrieb mindestens ein Benutzer mit Administratorenrechte zu erfassen. Sind für unterschiedliche Tätigkeiten wie etwa Lohnsummenmeldungen, Freigabe von Lohnsummenmeldungen oder das Begleichen von Rechnungen verschiedene Mitarbeitende vorgesehen, soll der Administrator auch diese umgehend auf dem portal-bau als weitere Benutzer erfassen und für die gewünschten Tätigkeiten ermächtigen. Nach der erfolgreichen Registrierung sind die für den Betrieb hinterlegten Stammdaten und Zahlungsinformationen zu prüfen, sowie eine E-Mailadresse für den digitalen Rechnungsversand zu erfassen. Damit die Aufforderung zur Meldung der definitiven Löhne 2023 zugestellt werden kann, muss der Registrierungsprozess bis spätestens Ende November 2023 vollständig abgeschlossen sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

Rechtsberatung

Bei generellen Fragen steht auch der Rechtsdienst des SBV jederzeit via Online-Rechtsberatung oder unter

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Dienstag:        08.30 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 16.30 Uhr

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Donnerstag:    08.30 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 16.30 Uhr

Freitag:           08.30 bis 11.30 Uhr

 

Über den Autor

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Susanna Vanek

Redaktorin / Spezialistin Kommunikation

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