Revision des CO2-Gesetzes und Aktionsplan des SBV

Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz für die Jahre 2025-2030 gestartet. Das Gesetz hat zum Ziel, den Treibhausgasausstoss bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren und so das Klimaziel 2030 zu erreichen.

Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz für die Jahre 2025-2030 gestartet. Das Gesetz hat zum Ziel, den Treibhausgasausstoss bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren und so das Klimaziel 2030 zu erreichen.

 

Der Bundesrat verzichtet dabei auf Elemente, die zum Scheitern der letzten Revision beigetragen haben. So ergänzt der neue Entwurf die bestehende CO2-Abgabe mit effizienten Anreizen, Förderungsmassnahmen und gezielten Investitionen.

Mit diesem Entwurf kann der Bund zwischen 2025 und 2030 ungefähr 2,9 Milliarden Franken in die Sanierung von Gebäuden und den Wechsel hin zu klimaschonenden Heizungen investieren. Der Bund gibt den Kantonen zudem die Möglichkeit, Anreize für energetisch vorbildliche Ersatzneubauten und energetische Sanierungen vorzusehen, die eine zusätzliche Nutzung der Liegenschaft ermöglichen. Der Bund kann auch die Investitionsrisiken beim (Aus-)Bau von Fernwärmenetzen und den dazugehörigen Installationen decken.

 

Es braucht eine Verdreifachung der Sanierungsrate

Der SBV begrüsst diesen neuen Gesetzesentwurf, erinnert aber daran, dass die Sanierungsquote verdreifacht werden muss, um bis 2050 die Klimaziele und einen CO2-Ausstoss von fast Null zu erreichen. Der Schweizer Gebäudepark ist in die Jahre gekommen und macht knapp die Hälfte des Energiebedarfs und einen Viertel des CO2-Ausstosses aus. Man geht davon aus, dass nicht weniger als 1,5 Millionen Gebäude aufgrund ihrer schlechten Energieeffizienz saniert werden müssen. Die Sanierung von bestehenden Gebäuden und die Verdichtung der bebauten Fläche müssen also weiter vorangetrieben werden. Ersatzneubauten, die aus energietechnischen Gründen gebaut werden, bieten hier zahlreiche Vorteile. Sie sind oft effizienter als renovierte, bestehende Gebäude, haben Vorteile im Bezug auf die Raumplanung und sind eine wirksame Stellschraube, um die Klimaziele zu erreichen.

 

Aktionsplan «Offensive Modernisierung Gebäudepark»

Um diese Ziele zu erreichen, hat der SBV seinen Aktionsplan «Offensive Modernisierung Gebäudepark» fertiggestellt. Der Plan beinhaltet zwölf Forderungen im Bereich der Ersatzneubauten, der Verdichtung und der Bewilligungsverfahren. Der SBV ist der Meinung, dass Ersatzneubauten von einem Ausnützungsbonus und denselben Förderungsmassnahmen profitieren sollten wie energetische Sanierungen. Die Vorgaben in Sachen Baubewilligungen und Verdichtung müssen vereinfacht werden und die Wichtigkeit der Verdichtung muss gleich gewichtet werden wie der Ortsbildschutz. Zudem muss die Erteilung von Baubewilligungen schneller erfolgen.

Der SBV ist im Austausch mit anderen Branchenorganisationen und wird offiziell an der Vernehmlassung, die bis am 4. April dauert, teilnehmen.

 

Download Aktionsplan «Offensive Modernisierung Gebäudepark»

 

 

Über den Autor

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Laurent Widmer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Politik - Public Affairs

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