So lobbyiert der SBV Wie der SBV mit den Entscheidungsträgern kommuniziert, entscheidet, wie erfolgreich deren Anliegen in die politischen Entscheidungen einfliessen. Freitag, 24.2.2023 | 06:00 Schweizerischer Baumeisterverband Der SBV So lobbyiert der SBV Wie der Schweizerische Baumeisterverband SBV mit den Entscheidungsträgern kommuniziert, entscheidet, wie erfolgreich deren Anliegen in die politischen Entscheidungen einfliessen.Je näher der Wahltermin vom 22. Oktober zur Bestellung der eidgenössischen Räte für die nächste Legislaturperiode rückt, desto mehr steht das Lobbying im öffentlichen Interesse. Unter Lobbying versteht man die Interessenvertretung einer Anspruchsgruppe bei staatlichen Entscheidungen. Diese hat gegenüber den einbezogenen Personen transparent, ethisch und im Einklang mit den geltenden Gesetzen zu erfolgen. Dabei gilt der Grundsatz, dass sich nur dann bessere Lösungen finden lassen, wenn gegenläufige Meinungen offen ausgesprochen werden.In der Schweiz gibt es kein absolutes Machtzentrum, sondern die Macht wird auf verschiedene Institutionen verteilt. Es wird der Pluralismus aktiv gelebt und daher eine Vielfalt von gesellschaftlichen Kräften respektiert, die in einem Wettbewerb untereinanderstehen. Minderheiten geniessen einen besonderen Schutz und abweichende Meinungen haben einen legitimen Platz.Aktiv Einfluss nehmenDer SBV verfolgt in seinen Strategiezielen, dass «die Mitglieder, Kunden und Partner des SBV von optimalen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf allen föderalen Ebenen profitieren». Folgerichtig setzt sich der SBV mit seinen Sektionen bei Parlament, Regierung und Verwaltung als hauptsächliche Adressaten dafür ein, dass seine Anliegen und Standpunkte bei politischen Entscheidungen erfolgreich aufgenommen werden. Netzwerk und Hartnäckigkeit sind die Grundlagen eines erfolgreichen Lobbyings. Marcel Sennhauser SBV-Vizedirektor, Leiter Politik und Kommunikation Verbände haben seit jeher in der Schweiz eine starke Stellung, die ein verfassungsmässig verbrieftes Recht auf Mitwirkung in der behördlichen Willensbildung umfasst. So lässt sich der SBV in Vernehmlassungsverfahren vernehmen, also in den Vorverfahren eines Gesetzes, in der ein Vorhaben des Bundes auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft wird.Auf nationaler und kantonaler EbeneDie einflussreichsten Interessenvertreter sind bekanntlich die Parlamentarier selbst. Deshalb nimmt der SBV über persönliche und organisierte Treffen Einfluss auf Volksvertreter sowie Mitarbeiter bei den Parteisekretariaten und Verwaltungen. An diesen Austauschen werden Werte, Ideen, Meinungen, Informationen und Argumente sowie folgende politische Schritte diskutiert. Letztlich bedeutet eine erfolgreiche Interessenvertretung immer das Schaffen von Mehrheiten für ein Anliegen, was immer über die Partei- und Regionengrenzen erfolgen muss. Somit muss ein Lobbyist in der Lage sein, über seine Kontakte Informationen aus mehreren Quellen zu beschaffen, ein Gesamtlagebild in Politik, Gesellschaft und Öffentlichkeit zu zeichnen und die politischen Möglichkeiten abzuschätzen. Das setzt voraus, dass ein guter Interessenvertreter keine ideologischen Scheuklappen hat, sondern breit und in alle Parteien hinein vernetzt ist. Weiter ist ein tiefes Verständnis der politischen Prozesse zentral, wobei bei vielen Themen das kantonale Lobbying genauso wichtig sein kann wie dasjenige auf nationaler Ebene. Kürzliche Erfolge Ein jüngster politischer Erfolg des SBV auf Verwaltungsebene ist, dass per 1. Januar 2023 die Solidarhaftung beim Entsendegesetz im Sinne des Verbandes angepasst wurde, nämlich über eine zeitlich schnelle Verordnungsänderung statt über einen langwierigen Gesetzesweg. Damit genügt, dass ein Unternehmen künftig belegen kann, seiner Sorgfaltspflicht bei den Subunternehmen nachgekommen zu sein. Ein weiterer Tatbeweis eines erfolgreichen Lobbyings ist, dass der SBV über einen Einzelantrag bei der AHV-Reform bewirken konnte, dass Branchenfrühpensionierungen wie die Stiftung FAR ausdrücklich nicht dem Freizügigkeitsgesetz unterliegen. Dies hätte deutlich höhere administrative und finanzielle Belastungen mit sich bringen können. Über den Autor Marcel Sennhauser Leiter Politik & Kommunikation [email protected] Artikel teilen
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