Teuerung Energie und Baumaterial

In der Schweiz könnten Strom und Gas im kommenden Winter nur eingeschränkt verfügbar sein. Der Bundesrat plant ein mehrstufiges Vorgehen, je nachdem, wie akut der Mangel tatsächlich ausfällt: Spar-Appelle, Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierung bis hin zu partiellen Netzabschaltungen.

 

Verfügbarkeit und Preise von Baumaterial

Die Produktion von diversen Baumaterialien - insbesondere Stahl, Zement und bituminöse Beläge - erfordert Strom und / oder Gas.

Stahl wird rund je zur Hälfte im Inland produziert und aus dem Ausland importiert. Das Stahlwerk Gerlafingen als grösster inländischer Hersteller von Stahl hat bereits Kurzarbeit angemeldet. Eine Erhöhung der Stahlpreise in der Schweiz ist daher in den nächsten Monaten möglich. Eine eingeschränkte Produktion und damit Verfügbarkeit von Stahl ist ebenfalls denkbar. Der SBV ist in Gesprächen mit dem Stahlhandelsverband, ob ein potenzieller, teilweiser Ausfall der Inlandsproduktion durch Importe aufgefangen werden könnte.

Zement wird zu einem grossen Teil im Inland herstellt. Wir rechnen nicht mit Produktionsausfällen oder einer eingeschränkten Verfügbarkeit, allerdings dürften die Preise für Zement zunehmen.

Strom und Gas spielen für andere Baustoffe bloss eine untergeordnete Rolle. Andere Faktoren wie die Entwicklung der Weltpreise oder globale Lieferketten sind hier ausschlaggebender. In den nächsten Monaten könnten daher die Preise für manche Baumaterialien sogar sinken. Die Mechanismen und Vereinbarungen zur Weitergabe von höheren, oder aber sinkenden Preisen gelten weiterhin.

 

Stromkosten

Beim Strom wird zwischen dem regulierten Markt (bis 100’000kWh/Jahr) und dem freien Markt (mehr als 100'000 kWh/Jahr) differenziert. Die Abrechnung enthält neben dem Strombezug auch Gebühren für die Netznutzung, Abgaben an das Gemeinwesen sowie einen Netzzuschlag.

Die Gesamtkosten im regulierten Markt betragen aktuell durchschnittlich 19.4 Rappen/kWh; im kommenden Jahr sind dies 26.5 Rappen/kWh (+ 37%).

Im freien Markt hingegen werden die reinen Stromkosten um einen Faktor zwischen 10 bis 20 erhöht.

Die Stromrechnung verteuert sich dadurch um 375% bis 785%. Medienberichten zu Folge konnten Unternehmen teilweise niedrigere Preisaufschläge aushandeln.

 

Gaskosten

Ein Grund für die höheren Stromkosten sind die gestiegenen Preise für Gas. Anfang 2022 lag der Grosshandelspreis für Erdgas in Europa noch bei etwa 75 Euro je MWh. Bis Ende August ist der Preis auf über 300 Euro gestiegen. Seitdem hat er sich wieder auf rund 200 Euro abgeschwächt. Die weitere Preisentwicklung dürfte sich aufgrund der unvorhersehbaren politischen Situation weiterhin sehr volatil gestalten.

 

Teuerungsverrechnung

Die auf Indizes basierenden Verfahren zur Verrechnung der Teuerung (Produktionskostenindex PKI und Gleitpreisformel GPF) können moderate Preisentwicklungen abbilden. Starke Preisänderungen werden in den Indizes teilweise nur ungenügend oder zeitlich verzögert abgebildet. Betroffene Produkte müssen in diesen Fällen mit dem Verfahren nach Mengennachweis abgerechnet werden. Darüber berichtete der SBV bereits in der Mitgliederinformation vom 7. Februar 2022.

 

Empfehlungen

 

  • Anzeigepflicht wahrnehmen: Sind laufende Werkverträge von der aktuellen Situation betroffen, ist es unerlässlich, den Bauherrn unverzüglich darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen (Art. 25, SIA 118). Dieses Schreiben sollte auf postalischem Weg (A-Post Plus) erfolgen.
  • Teuerungsklausel: Bei neuen Werkverträgen ist neben der Teuerungsvergütung auch der Umgang mit allfälligen Abweichungen zu regeln. Entsprechende Textbausteine für ein Schreiben finden Sie unter diesem Link

Über den Autor

pic

Schweizerischer Baumeisterverband

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