Weitere Informationen zur Systemumstellung im Baukostenmanagement des ASTRA

Wir haben Sie am 13. April über die Einführung des neuen Baukostenmanagements beim ASTRA und die Auswirkungen auf die Rechnungsstellung informiert. Heute können wir weitere Informationen an Sie weiterleiten:

  • Das ASTRA nimmt noch bis 21. Juli 2022 (Eingang bei der Filiale) Rechnungen entgegen, die nach den heutigen Regeln erstellt und eingereicht werden. Nach diesem Datum können solche Rechnungen aufgrund der Systemumstellung nicht mehr angenommen werden.
  • Rechnungen mit Rechnungsdeckblatt können danach nur noch mit dem neuen Rechnungsdeckblatt eingereicht werden. Dieses wird vom ASTRA bis Ende September den Vertragspartnern zugestellt.
  • Das ASTRA wird ab September bis Ende Jahr geprüfte Rechnungen mit einer Zahlungsfrist von 0 Tagen bezahlen, um damit den Rechnungsverarbeitungsstopp auszugleichen.
  • Die den neuen Anforderungen an die Rechnungen gelten ab 29. August 2022. Details sind in den angepassten Merkblättern «Mindestanforderungen an Rechnungen» auf der Webseite des ASTRA zugänglich.
  • Die wichtigsten Änderungen betreffen:

    1) Stelle des Rechnungseingangs: an das Dienstleistungszentrum der Eidgenössischen Finanzverwaltung (Ausnahmen: Landerwerb und Rechnungen an externe Prüfstelle).

    2) Form: digital als PDF mit Rechnungsdeckblatt als Excel-Datei (Ausnahme: Auftragssumme unter CHF 5000 und Landerwerbsrechnungen)

    3) Rechnungstotal: brutto als Leistung abzüglich allfällig vereinbarter Rabatte und inklusiv Mehrwertsteuer, aber ohne Skonto oder Rückbehalte. Diese sind als separate Konditionen aufzuführen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Beratung Technik und Betriebswirtschaft gerne zur Verfügung: 058 360 76 50, [email protected].

 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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