Aerial view of a building site consisting of two buildings which size is elevated in storeys

Weiterentwicklung ermöglichen

Die Anliegen des Denkmalschutzes sind wichtig und sollen respektiert werden. Die Interessen des Wohnungsbaus, der Verdichtung und der klimaschonenden Sanierungen und Ersatzneubauten sollten aber in der Interessenabwägung nicht untergeordnet sein.

Die Anliegen des Denkmalschutzes sind wichtig und sollen respektiert werden. Die Interessen des Wohnungsbaus, der Verdichtung und der klimaschonenden Sanierungen und Ersatzneubauten sollten aber in der Interessenabwägung nicht untergeordnet sein.

Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) umfasst derzeit 1200 Ortsbilder von vermeintlich nationaler Bedeutung, was rund 20 Prozent der schweizerischen Siedlungen entspricht. Daneben gibt es Ortsbilder von regionaler oder lokaler Bedeutung und kantonalen Baudenkmälern. Insgesamt sind 270’000 Baudenkmäler mit besonderer denkmalpflegerischer Qualität beziehungsweise rund 12 Prozent der Gebäude in der Schweiz in Inventaren erfasst, rund 75’000 Einzelobjekte sind geschützt.

ISOS war ursprünglich als eines der zu berücksichtigenden Elemente bei der Abwägung mehrerer Interessen in einem Bauprojekt gedacht. Doch durch die Bundesrechtsprechung hat es einen absolut verbindlichen Charakter erhalten und ist zu einer unverrückbaren Maxime geworden. Dies führt nun immer häufiger zu Zielkonflikten mit der gesetzlich vorgeschriebenen Siedlungsentwicklung der Städte nach innen. Themen wie Energiewende, zusätzlicher Wohnraum, benötigte Infrastrukturen, mehr Grünräume und Stadtklima einerseits und die Denkmalpflege andererseits müssen hier gegeneinander abgewogen werden.

Transparente Interessensabwägung

Um die Akzeptanz von Bauprojekten frühzeitig zu fördern, fordert der SBV, dass diese Interessenabwägung gestärkt wird und transparent sowie für alle nachvollziehbar erfolgt. Bei den notwendigen Abwägungen soll die Bedeutung der Verdichtung – sprich von mehr Wohnraum – mindestens gleich hoch gewichtet werden wie der Ortsbild- und Denkmalschutz. ISOS muss wieder zu dem werden, was es ursprünglich war – eines von diversen Entscheidungskriterien.

Der SBV sieht eine Begrenzung der Anzahl schützenswerter Objekte als eine mögliche Massnahme, beispielsweise indem maximal 10 Prozent der Schweizer Siedlungen beziehungsweise der Gebäude auf einer Schutzlisten stehen sollten. Und auch geschützte Siedlungen müssen sich massvoll weiterentwickeln können. So kann beispielsweise der Gesamteindruck eines Ortsbildes auch dann erhalten bleiben, wenn Baulücken durch passende Gebäude geschlossen werden.

Dafür setzt sich der SBV am «Runden Tisch Wohnungsknappheit» des Bundesamts für Wohnungswesen ein. Weitere Ansätze zur Schaffung von mehr Wohnraum finden sich in der Agenda 125.0 des SBV.

Über den Autor

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Romana Heuberger

Senior Spezialistin Public Affairs

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